Geschlossene OrtschaftÖsterreich
1. Geschlossene Ortschaft
Eine geschlossene Ortschaft ist ein Gebiet mit konzentrierter Bebauung, Straßennetz und regelmäßiger lokaler Aktivität. Fahrer müssen mit mehr Fußgängern, Radfahrern, Kreuzungen, geparkten Fahrzeugen, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Fahrzeugen rechnen, die Grundstücke verlassen oder anfahren.
Viele Länder wenden innerhalb geschlossener Ortschaften besondere Verkehrsregeln und niedrigere allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen an. Der Bereich kann durch Ortseingangs- und Ortsausgangsschilder, Straßenbeleuchtung oder andere gesetzliche Kriterien bestimmt werden; Fahrer müssen daher die örtlichen Verkehrszeichen und Vorschriften beachten.
Wie bezeichnet man in Österreich eine geschlossene Ortschaft?
Der offizielle österreichische Begriff lautet Ortsgebiet. Er bezeichnet das Straßennetz zwischen den amtlichen Ortstafeln und Ortsendetafeln.
🔗 ris.bka.gv.at • Österreichisches RIS, StVO — §§ 2(1)(15), 20, 22, 26a, 53
Beginn einer geschlossenen Ortschaft.
English • Traffic sign StVO § 53 Z 17a • Built-up area sign. The sign gives the name of a place and must be installed at the beginning of the built-up area. An area is built up when several buildings can readily be recognised as forming a local settlement. The sign may not be installed on motorways except at the end of an exit road. A green plate with the white word “Erholungsdorf” (holiday village), for places entitled to use that designation, or a similar plate describing the municipality may be installed below it if this does not impair recognition of the built-up area sign or endanger traffic safety. Such a plate must not extend beyond the sides of the sign.
Deutsch • StVO § 53 Z 17a • ORTSTAFEL. Dieses Zeichen gibt den Namen eines Ortes an und ist jeweils am Beginn des verbauten Gebietes anzubringen. Ein Gebiet ist dann verbaut, wenn die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar ist. Auf Autobahnen, ausgenommen am Ende einer Ausfahrtsstraße, darf dieses Zeichen nicht angebracht werden. Die Anbringung einer grünen Tafel mit der weißen Aufschrift „Erholungsdorf“ - bei Orten, die berechtigt sind, die Bezeichnung Erholungsdorf zu führen - oder einer ähnlichen, die Gemeinde näher beschreibenden Tafel unterhalb der Ortstafel ist zulässig, wenn dadurch die leichte Erkennbarkeit der Ortstafel nicht beeinträchtigt und die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet wird; eine solche Tafel darf die Ortstafel seitlich nicht überragen.
Quellen
🔗 Commons.wikimedia.org
🔗 Ris.bka.gv.at • StVO § 53 Z 17a
SVG source: Rl91 • Public domain • Original revision 2013-06-21. Wikimedia original unmodified.
Ende der geschlossenen Ortschaft.
English • Traffic sign StVO § 53 Z 17b • End of the built-up area. The sign must be installed on the reverse of the Built-up area sign. Information on the distance to the next place of traffic significance may be added.
Deutsch • StVO § 53 Z 17b • ORTSENDE. Dieses Zeichen ist auf der Rückseite des Zeichens „Ortstafel“ anzubringen; dem Zeichen kann ein Hinweis auf die Entfernung bis zum nächsten Ort mit Verkehrsbedeutung beigefügt werden.
Quellen
🔗 Commons.wikimedia.org
🔗 Ris.bka.gv.at • StVO § 53 Z 17b
SVG source: Rl91 • Public domain • Original revision 2013-06-21. Wikimedia original unmodified.
Woran erkennt man eine geschlossene Ortschaft in Österreich?
Achten Sie auf die amtliche Ortstafel und das entsprechende durchgestrichene Ortsendezeichen. Sie bestimmen den gesetzlichen Bereich; vereinzelte Gebäude ersetzen die beschilderten Grenzen nicht.
🔗 ris.bka.gv.at • Österreichisches RIS, StVO — §§ 2(1)(15), 20, 22, 26a, 53
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt für Autos innerhalb geschlossener Ortschaften in Österreich?
Für einen gewöhnlichen Personenkraftwagen gelten allgemein höchstens 50 km/h, sofern Zeichen keine andere Grenze festlegen. Niedrigere ausgeschilderte oder zonale Grenzen gelten weiterhin; die Umstände können noch langsameres Fahren erfordern.
🔗 ris.bka.gv.at • Österreichisches RIS, StVO — §§ 2(1)(15), 20, 22, 26a, 53
Hebt die Einfahrt ins österreichische Ortsgebiet jede bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf?
Nein. Ortstafel und Ortsendezeichen heben eine bestehende gesondert beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung nicht selbst auf. Beachten Sie geltende Geschwindigkeitszeichen und ihren Bereich, einschließlich einer das gesamte Ortsgebiet umfassenden Beschränkung.
🔗 ris.bka.gv.at • Österreichisches RIS, StVO — §§ 2(1)(15), 20, 22, 26a, 53

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