Getrennter Geh- und RadwegÖsterreich

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Nur zu Informationszwecken. Befolgen Sie stets die offiziellen Vorschriften. Einige Inhalte und Bilder wurden mit Unterstützung von KI erstellt.


1. Getrennter Geh- und Radweg

Ein getrennter Geh- und Radweg ist ein Weg oder Straßenteil, auf dem unterschiedlichen Gruppen von Verkehrsteilnehmern, typischerweise Fußgängern und Radfahrern, getrennte Bereiche derselben Gesamtstrecke zugewiesen sind. Die Bereiche können durch Fahrbahnmarkierungen, unterschiedliche Beläge, einen Bordstein oder eine andere bauliche Trennung gekennzeichnet sein.

Nutzer sollten in dem für sie vorgesehenen Bereich bleiben und dort besonders vorsichtig sein, wo sich die Abschnitte kreuzen, zusammenführen oder an Straßen anschließen. Zulässige Nutzer, Vorfahrtsregeln und mögliche Geschwindigkeitsbeschränkungen richten sich nach den örtlichen Verkehrszeichen und Vorschriften.

Wie ist ein getrennter Geh- und Radweg in Österreich beschildert?

Das Zeichen Geh- und Radweg zeigt Fußgänger und Fahrrad beiderseits einer Trennlinie. Die Positionen weisen Geh- und Radteile zu. Die Ausführung ohne Trennung bezeichnet dagegen eine gemeinsame Fläche.

🔗 ris.bka.gv.at • Österreichisches RIS, StVO — §§ 2, 8a, 52(16–17a), 53(27–28), 68

Getrennter Geh- und Radweg vorgeschrieben. Getrennter Geh- und Radweg vorgeschrieben.

English • Traffic sign StVO § 52 Z 17a lit. b • Pedestrian and cycle path. These signs identify a pedestrian and cycle path: a) a path shared by pedestrians and cyclists, or b) a path where pedestrian and cycle traffic is segregated. On sign b), the symbols must reflect the actual arrangement, with pedestrians on the right and bicycles on the left or vice versa.

Deutsch • StVO § 52 Z 17a lit. b • GEH- UND RADWEG. Diese Zeichen zeigen einen Geh- und Radweg an, und zwar ein Zeichen nach a) einen für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam zu benützenden Geh- und Radweg und ein Zeichen nach b) einen Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, wobei die Symbole im Zeichen nach b) der tatsächlichen Verkehrsführung entsprechend anzuordnen sind (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt).

Quellen

🔗 Commons.wikimedia.org
🔗 Ris.bka.gv.at • StVO § 52 Z 17a lit. b

SVG source: 3247 • Public domain • Original revision 2006-08-27. Wikimedia original unmodified.

Welchen Teil eines getrennten österreichischen Wegs müssen Radfahrer benutzen?

Benutzen Sie den durch Zeichen und Gestaltung bestimmten Radteil. Der angrenzende Fußgängerteil wird nicht zum zusätzlichen Radfahrstreifen, nur weil er frei ist. Radfahrer dürfen Fußgänger auf der Anlage nicht gefährden.

🔗 ris.bka.gv.at • Österreichisches RIS, StVO — §§ 2, 8a, 52(16–17a), 53(27–28), 68

Verlangt jedes österreichische Zeichen für getrennte Wege deren Radbenutzung?

Nein. Ein rundes Zeichen begründet normalerweise eine Rad-Benützungspflicht, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. Ein quadratisches Zeichen kennzeichnet eine Anlage ohne Rad-Benützungspflicht. Nutzertrennung und Benützungspflicht sind unterschiedliche Merkmale.

🔗 ris.bka.gv.at • Österreichisches RIS, StVO — §§ 2, 8a, 52(16–17a), 53(27–28), 68