VerkehrszeichenÖsterreich
51. Fahrbahnschäden
Eine Warnung vor Fahrbahnschäden weist darauf hin, dass die Straße voraus uneben, beschädigt oder in schlechtem Zustand sein kann und dadurch Stabilität, Lenkung oder Bremsen eines Fahrzeugs beeinträchtigt werden können. Die Gefahr kann Bodenwellen, Vertiefungen, Schlaglöcher, beschädigten Belag oder andere Unebenheiten umfassen.
Fahrer sollten bei Bedarf die Geschwindigkeit verringern, ausreichend Abstand halten und auf unebenem Untergrund abruptes Lenken oder Bremsen vermeiden. Die genaue Bedeutung und Gestaltung des Warnzeichens unterscheiden sich je nach Land; daher sind die örtlichen Verkehrszeichen und Vorschriften zu beachten.
52. Vorläufiger Führerschein
Ein vorläufiger Führerschein erlaubt einem Fahrschüler, vor Erhalt des vollständigen Führerscheins auf öffentlichen Straßen zu üben. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Land und können festlegen, ob eine anerkannte Begleitperson mitfahren muss, welche Fahrzeuge geführt werden dürfen, wo und wann gefahren werden darf und wie lange der Führerschein gültig bleibt. Ein vorläufiger Führerschein unterliegt normalerweise strengeren Regeln als ein vollständiger Führerschein und dient ausdrücklich dem Lernen und Sammeln praktischer Fahrerfahrung.
53. Notfall-Auslaufspur
Eine Notfall-Auslaufspur, auch Notfallfluchtspur genannt, ist ein speziell angelegter Fahrstreifen, der ein Fahrzeug mit ausgefallener oder unzureichender Bremswirkung zum Stillstand bringen soll, insbesondere ein schweres Fahrzeug bei einer steilen Talfahrt. Die Spur kann eine Gegensteigung, tiefen Kies oder eine andere energieabsorbierende Oberfläche nutzen, um das Fahrzeug abzubremsen und anzuhalten.
Ein Fahrer mit Bremsversagen sollte die Notfallspur so früh und sicher wie möglich benutzen, statt weiter bergab zu fahren. Solche Spuren sind reine Notfalleinrichtungen und dürfen nicht zum normalen Halten, Parken oder Wenden verwendet werden.
54. Ortsgrenze
Eine Ortsgrenze ist die Grenze, an der für Zwecke des Straßenverkehrs eine geschlossene Ortschaft oder ein städtisches Gebiet beginnt oder endet. Sie wird häufig durch ein Ortsnamens- oder Ortstafelzeichen gekennzeichnet und kann den Punkt markieren, an dem besondere Verkehrsregeln wie innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkregeln oder andere Beschränkungen beginnen oder enden.
Eine verkehrsrechtliche Ortsgrenze entspricht nicht zwingend genau der Verwaltungsgrenze einer Stadt oder Gemeinde. Ihre rechtliche Bedeutung richtet sich nach den im jeweiligen Land verwendeten Verkehrszeichen und Verkehrsregeln.
55. Radfahrerüberfahrt
Eine Radfahrerüberfahrt ist eine ausgewiesene Stelle, an der Radfahrer eine Straße oder Fahrbahn überqueren. Sie kann Abschnitte eines Radwegs verbinden oder eine besondere Querungsstelle darstellen, an der Radfahrer von einer Straßenseite auf die andere wechseln.
Radfahrerüberfahrten werden normalerweise durch Fahrbahnmarkierungen, Verkehrszeichen oder Lichtsignale gekennzeichnet. Die Vorfahrtsregeln unterscheiden sich je nach Land; Radfahrer und Fahrer müssen deshalb die an der Querung geltenden Zeichen, Signale und örtlichen Verkehrsregeln beachten.
56. Hupe
Eine Hupe ist eine akustische Warneinrichtung, mit der andere Verkehrsteilnehmer bei Gefahr gewarnt oder aus Sicherheitsgründen aufmerksam gemacht werden. Die meisten Kraftfahrzeuge haben eine elektrische Hupe, die über das Lenkrad betätigt wird. Verkehrsregeln beschränken in der Regel unnötiges oder übermäßiges Hupen, insbesondere in geschlossenen Ortschaften oder Wohngebieten. Die Hupe sollte daher als Warneinrichtung und nicht zum Ausdruck von Ärger oder zum Grüßen anderer Verkehrsteilnehmer verwendet werden.
57. Kennzeichen
Ein Kennzeichen, auch Zulassungs- oder Nummernschild genannt, ist eine Tafel mit einer eindeutigen Registrierungskennung, die einem Fahrzeug von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt wird. Es ermöglicht die Identifizierung des Fahrzeugs für Zulassung, Verkehrsüberwachung, Besteuerung, Versicherung und Parkraumkontrolle.
Aussehen, Format, Anbringung und Anzahl vorgeschriebener Kennzeichen unterscheiden sich zwischen Ländern und Fahrzeugkategorien. Fahrer müssen sicherstellen, dass vorgeschriebene Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht, gut sichtbar und lesbar sind, und die örtlichen Regeln bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Ersatz beachten.
58. Ladestation
Eine Ladestation ist ein Ort mit einem oder mehreren Ladepunkten, an denen die Batterie eines Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs an eine Stromversorgung angeschlossen und aufgeladen werden kann. Ladestationen können an öffentlichen Straßen, auf Parkplätzen, an Rastanlagen oder auf Privatgrundstücken liegen.
Ladeplätze können für tatsächlich ladende Fahrzeuge reserviert sein und Parkbeschränkungen, Zeitlimits, Gebühren oder anderen Bedingungen unterliegen. Fahrer müssen die Verkehrszeichen, Parkregeln und Ladeanweisungen am Standort beachten.
59. Allgemeine Gefahr
Ein allgemeines Gefahrzeichen warnt Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr voraus, für die kein spezielleres Warnzeichen vorgesehen ist. Die konkrete Gefahr kann durch eine Zusatztafel, Text, Symbol oder andere Kennzeichnung zusammen mit dem Warnzeichen erläutert werden.
Fahrer sollten ihre Aufmerksamkeit erhöhen, die Straße voraus beobachten und die Geschwindigkeit an Art der Gefahr und Umgebungsbedingungen anpassen. Das genaue Aussehen des Zeichens und die Art der Gefahrenkennzeichnung unterscheiden sich je nach Land; Verkehrsteilnehmer müssen die örtlichen Verkehrszeichen und Vorschriften beachten.
60. Radfahrer
Ein Radfahrer ist eine Person, die ein Fahrrad fährt und kontrolliert. Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer; in vielen Ländern gelten Fahrräder rechtlich als Fahrzeuge, sodass Radfahrer zahlreiche allgemeine Verkehrsregeln zusammen mit speziellen Radverkehrsregeln beachten müssen.
Radfahrer sollten vorgeschriebene Radverkehrsanlagen nutzen, Verkehrszeichen und Signale beachten und vorhersehbar sowie sicher fahren. Die genauen Regeln zu Fahrposition, Vorfahrt, Ausrüstung und zulässigen Fahrbereichen unterscheiden sich je nach Land.
61. Bus
Ein Bus ist ein Kraftfahrzeug zur Beförderung von mehreren Fahrgästen, meist im öffentlichen Verkehr, Schülerverkehr, privaten Personenverkehr oder einem anderen Personenbeförderungsdienst. Busse haben in der Regel eine höhere Fahrgastkapazität als Pkw und können für sitzende Fahrgäste, stehende Fahrgäste oder beides ausgelegt sein.
Für Busse können besondere Vorschriften hinsichtlich Führerschein, Fahrgastkapazität, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherheitsgurten, Busspuren, Haltestellen und Fahrgastwechsel gelten. Die rechtliche Einordnung von Bussen und Reisebussen sowie die für sie geltenden Regeln unterscheiden sich zwischen den Ländern; Fahrer und Fahrgäste müssen daher die örtlichen Verkehrsvorschriften beachten.
62. Polizei
Die Polizei ist eine öffentliche Behörde, die für die Durchsetzung von Gesetzen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und die Bewältigung von Situationen zuständig ist, die den Straßenverkehr beeinträchtigen können. Im Verkehr können Polizeibeamte Fahrzeuge kontrollieren, Verkehrsregeln durchsetzen, Unfälle untersuchen, den Verkehr regeln und auf Notfälle reagieren.
Verkehrsteilnehmer müssen rechtmäßige Anweisungen von Polizeibeamten oder anderem befugtem Verkehrspersonal befolgen. Polizeiliche Weisungen können je nach örtlichem Recht vorübergehend Ampeln, Verkehrszeichen oder die normale Verkehrsführung außer Kraft setzen.
63. Krankenwagen
Ein Krankenwagen ist ein Fahrzeug, das für medizinische Notfallhilfe oder den Transport von Patienten zu oder zwischen medizinischen Einrichtungen ausgerüstet und eingesetzt wird. Krankenwagen können medizinische Geräte und geschultes Personal mitführen, das während des Transports eine Behandlung durchführen kann.
Bei einem Notfalleinsatz kann ein Krankenwagen Warnleuchten und eine Sirene verwenden und besondere Vorrechte oder Ausnahmen von bestimmten Verkehrsregeln haben. Andere Verkehrsteilnehmer müssen die örtlichen Regeln für Einsatzfahrzeuge befolgen, ausreichend Platz schaffen und ihre Durchfahrt nicht behindern.
64. Polizeizeichen
Polizeizeichen sind Handzeichen, Körperhaltungen, Lichtzeichen oder andere Signale, mit denen Polizeibeamte oder andere befugte Personen den Verkehr regeln. Sie können Verkehrsteilnehmer dazu verpflichten, anzuhalten, weiterzufahren, die Richtung zu ändern oder einer anderen vorübergehenden Verkehrsführung zu folgen.
Verkehrsteilnehmer sollten Polizeizeichen beachten und befolgen, auch wenn sie von den normalen Verkehrszeichen oder Signalen abweichen. Die genauen Zeichen und ihre Bedeutung unterscheiden sich zwischen den Ländern.
65. Europäische Abgasnorm
Eine europäische Abgasnorm, meist als Euro-Norm bezeichnet, ist eine europäische Fahrzeugklassifizierung auf Grundlage von Grenzwerten für Schadstoffe, die von Fahrzeugen und ihren Motoren ausgestoßen werden. Aufeinanderfolgende Normen wie Euro 4, Euro 5 und Euro 6 führten schrittweise strengere Anforderungen für Schadstoffe wie Stickoxide, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe ein.
Die Euro-Norm eines Fahrzeugs wird im Rahmen seiner Typgenehmigung festgelegt und hängt unter anderem von Fahrzeugkategorie, Kraftstoffart und den zum Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Emissionsvorschriften ab. Euro-Normen können von Behörden auch zur Regelung der Zufahrt zu Umweltzonen verwendet werden; die örtlichen Zufahrtsregeln unterscheiden sich jedoch zwischen Ländern und Städten.
66. Schlagloch
Ein Schlagloch ist ein Loch oder eine Vertiefung in der Fahrbahnoberfläche, verursacht durch Verschleiß, Witterung, Wasser, wiederholte Verkehrsbelastung oder die Alterung des Straßenbelags. Schlaglöcher können stark in Größe und Tiefe variieren und sich allmählich entwickeln oder nach Frost, starkem Regen oder wiederholter Fahrzeugbelastung verschlimmern.
Schlaglöcher können Lenkung, Bremsen und Fahrzeugstabilität beeinträchtigen und Reifen, Räder oder Fahrwerkskomponenten beschädigen. Fahrer und Zweiradfahrer sollten die Fahrbahn voraus beobachten, ihre Geschwindigkeit anpassen und bei beschädigter Fahrbahn plötzliche oder gefährliche Ausweichmanöver vermeiden.
67. Privateigentum
Privateigentum umfasst Grundstücke, Gebäude oder anderes Eigentum, das einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer Organisation gehört oder von ihr verwaltet wird und nicht einer öffentlichen Behörde. Beispiele sind Privathäuser, Einfahrten, Firmengelände, private Parkplätze und Zufahrtsstraßen.
Privateigentum kann vollständig für die Öffentlichkeit gesperrt sein oder Kunden, Besuchern oder anderen berechtigten Personen Zugang gewähren. Welche Verkehrsregeln gelten, hängt nicht nur vom Eigentum ab, sondern auch davon, ob die Fläche für den öffentlichen Verkehr zugänglich und wie sie rechtlich eingestuft ist.
68. Weg
Ein Weg ist eine relativ schmale Verkehrsverbindung, die für Fußgänger und, soweit erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer oder kleine Fahrzeuge bestimmt ist. Wege können durch bebaute Gebiete, Landschaften, Parks oder Wälder führen oder andere Straßen miteinander verbinden und befestigt oder unbefestigt sein.
Ein Weg ist nicht zwangsläufig dasselbe wie ein Fußweg oder Radweg. Welche Verkehrsteilnehmer ihn benutzen dürfen, hängt von seinem rechtlichen Status, seiner Breite, den Verkehrszeichen und den örtlichen Vorschriften ab.
69. Feinstaub
Partikel oder Feinstaub (PM) sind winzige feste Teilchen oder Flüssigkeitströpfchen, die in der Luft schweben. Im Straßenverkehr können Partikelemissionen aus Fahrzeugabgasen, Bremsenabrieb, Reifenabrieb und Straßenabrieb sowie aus Staub entstehen, der durch vorbeifahrende Fahrzeuge aufgewirbelt wird.
Feinstaub wird üblicherweise nach Partikelgröße eingeteilt. PM10 bezeichnet Teilchen mit einem Durchmesser von bis zu ungefähr 10 Mikrometern, während PM2.5 feinere Teilchen bis ungefähr 2,5 Mikrometer bezeichnet. Fahrzeugemissionsnormen, Partikelfilter und Maßnahmen zur Luftreinhaltung dienen dazu, die Belastung durch diese Schadstoffe zu verringern.
70. Luftverschmutzung
Luftverschmutzung ist das Vorhandensein von Gasen, Partikeln oder anderen Stoffen in der Luft in Konzentrationen, die die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder Ökosysteme schädigen können. Der Straßenverkehr trägt durch Abgasemissionen und nicht abgasbedingte Quellen wie Bremsenabrieb, Reifenabrieb und Straßenstaub zur Luftverschmutzung bei.
Zu wichtigen verkehrsbedingten Schadstoffen gehören Stickoxide, Feinstaub, Kohlenmonoxid und flüchtige organische Verbindungen. Manche Schadstoffe werden direkt von Fahrzeugen ausgestoßen, andere können durch chemische Reaktionen in der Atmosphäre entstehen. Fahrzeugemissionsnormen, sauberere Technologien und Verkehrsmanagementmaßnahmen werden eingesetzt, um diese Emissionen zu verringern.
71. Hauptverkehrszeit
Die Hauptverkehrszeit ist ein Zeitraum, in dem Straßen und öffentliche Verkehrsnetze besonders stark ausgelastet sind, meist weil viele Menschen gleichzeitig zur Arbeit, zur Schule oder zu anderen regelmäßigen Zielen fahren beziehungsweise von dort zurückkehren. Sie tritt an Werktagen gewöhnlich morgens sowie am späten Nachmittag oder Abend auf.
Verkehr in der Hauptverkehrszeit kann zu Stau, geringeren Geschwindigkeiten, längeren Fahrzeiten und häufigem Anhalten führen. Fahrer sollten einen sicheren Abstand halten, geduldig bleiben, wechselnde Verkehrsbedingungen voraussehen und vorübergehende oder dynamische Verkehrsmanagementmaßnahmen beachten.
72. Straßenverkehrsordnung
Eine Straßenverkehrsordnung ist eine Sammlung von Gesetzen und Verkehrsregeln, die festlegt, wie öffentliche Straßen genutzt werden. Sie enthält Vorschriften für Fahrer, Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer und behandelt Themen wie Vorfahrt, Geschwindigkeit, Überholen, Parken, Ampeln, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen.
Straßenverkehrsvorschriften unterscheiden sich zwischen Ländern und teilweise auch zwischen Regionen. Von jedem Verkehrsteilnehmer wird erwartet, dass er die Regeln kennt und befolgt, die am jeweiligen Aufenthaltsort gelten, auch wenn diese von den Regeln im Heimatland abweichen.
73. Straßenrinne
Eine Straßenrinne ist eine schmale Rinne am Rand einer Straße, die Regenwasser sammelt und zu Abläufen oder anderen Entwässerungssystemen leitet. Sie liegt häufig zwischen Fahrbahn und Bordstein und kann aus Beton, Pflastersteinen oder einem Teil der Fahrbahnoberfläche bestehen.
Eine Straßenrinne ist in erster Linie eine Entwässerungseinrichtung und kein Fahrstreifen. Verkehrsteilnehmer sollten in ihrer Nähe vorsichtig sein, da sich dort Wasser, Schmutz, Ablauföffnungen oder unebene Oberflächen befinden können.
74. Lastenfahrrad
Ein Lastenfahrrad ist ein Fahrrad, das für den Transport von Gütern, Kindern oder anderen größeren Lasten ausgelegt ist, als normalerweise mit einem herkömmlichen Fahrrad befördert werden können. Es kann eine Box oder Ladefläche vor oder hinter dem Fahrer, einen verlängerten Gepäckträger oder eine mehrspurige Bauweise haben.
Lastenfahrräder können vollständig durch den Fahrer angetrieben oder mit elektrischer Tretunterstützung ausgestattet sein. Zulässige Abmessungen, Fahrgastkapazität, Nutzung von Radwegen und Grenzen der elektrischen Unterstützung richten sich nach den örtlichen Verkehrs- und Fahrzeugvorschriften.
75. Forstfahrzeug
Ein Forstfahrzeug ist ein Fahrzeug, das für Arbeiten im Zusammenhang mit Forstwirtschaft und Waldbewirtschaftung konstruiert, ausgerüstet oder angepasst ist. Es kann zum Ziehen von Maschinen, zum Transport von Holz und Geräten oder für Arbeiten wie Ernte, Rückung und Pflege von Waldflächen eingesetzt werden.
Forstfahrzeuge können Traktoren, spezielle selbstfahrende Maschinen, Anhänger und austauschbare Geräte umfassen. Zulassung, Führerscheinanforderungen, Höchstgeschwindigkeit, Straßenzugang und technische Anforderungen hängen von der rechtlichen Einstufung des Fahrzeugs und den örtlichen Verkehrsvorschriften ab.

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