VerkehrszeichenPolen
76. Radfahrer
Ein Radfahrer ist eine Person, die ein Fahrrad fährt und kontrolliert. Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer; in vielen Ländern gelten Fahrräder rechtlich als Fahrzeuge, sodass Radfahrer zahlreiche allgemeine Verkehrsregeln zusammen mit speziellen Radverkehrsregeln beachten müssen.
Radfahrer sollten vorgeschriebene Radverkehrsanlagen nutzen, Verkehrszeichen und Signale beachten und vorhersehbar sowie sicher fahren. Die genauen Regeln zu Fahrposition, Vorfahrt, Ausrüstung und zulässigen Fahrbereichen unterscheiden sich je nach Land.
77. Pkw
Ein Pkw ist ein Kraftfahrzeug, das hauptsächlich zur Beförderung einer kleinen Anzahl von Personen und ihres Gepäcks auf Straßen bestimmt ist. Pkw können mit Benzin, Diesel, Elektrizität, Wasserstoff oder einer Kombination verschiedener Energiequellen angetrieben werden.
Fahrer müssen die geltenden Anforderungen zu Führerschein, Fahrzeugzulassung, Versicherung, technischem Zustand, Sicherheitsgurten und Insassensicherheit erfüllen. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ausrüstungspflichten, Straßenzugang und andere Verkehrsregeln unterscheiden sich je nach Land; daher sind die örtlichen Verkehrszeichen und Vorschriften zu beachten.
78. Lkw
Ein Lkw ist ein Kraftfahrzeug, das in erster Linie für den Gütertransport bestimmt ist. Lkw reichen von relativ kleinen Lieferfahrzeugen bis zu großen schweren Nutzfahrzeugen und Sattelzügen für den Fernverkehr.
Da Lkw im Allgemeinen größer, schwerer und weniger wendig als Pkw sind, benötigen sie mehr Platz zum Abbiegen und Bremsen und haben häufig größere tote Winkel. Je nach Fahrzeuggewicht und Land können besondere Vorschriften zu Geschwindigkeit, Fahrstreifennutzung, Überholen und Zufahrt gelten.
79. Bus
Ein Bus ist ein Kraftfahrzeug zur Beförderung von mehreren Fahrgästen, meist im öffentlichen Verkehr, Schülerverkehr, privaten Personenverkehr oder einem anderen Personenbeförderungsdienst. Busse haben in der Regel eine höhere Fahrgastkapazität als Pkw und können für sitzende Fahrgäste, stehende Fahrgäste oder beides ausgelegt sein.
Für Busse können besondere Vorschriften hinsichtlich Führerschein, Fahrgastkapazität, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherheitsgurten, Busspuren, Haltestellen und Fahrgastwechsel gelten. Die rechtliche Einordnung von Bussen und Reisebussen sowie die für sie geltenden Regeln unterscheiden sich zwischen den Ländern; Fahrer und Fahrgäste müssen daher die örtlichen Verkehrsvorschriften beachten.
80. Polizei
Die Polizei ist eine öffentliche Behörde, die für die Durchsetzung von Gesetzen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und die Bewältigung von Situationen zuständig ist, die den Straßenverkehr beeinträchtigen können. Im Verkehr können Polizeibeamte Fahrzeuge kontrollieren, Verkehrsregeln durchsetzen, Unfälle untersuchen, den Verkehr regeln und auf Notfälle reagieren.
Verkehrsteilnehmer müssen rechtmäßige Anweisungen von Polizeibeamten oder anderem befugtem Verkehrspersonal befolgen. Polizeiliche Weisungen können je nach örtlichem Recht vorübergehend Ampeln, Verkehrszeichen oder die normale Verkehrsführung außer Kraft setzen.
81. Krankenwagen
Ein Krankenwagen ist ein Fahrzeug, das für medizinische Notfallhilfe oder den Transport von Patienten zu oder zwischen medizinischen Einrichtungen ausgerüstet und eingesetzt wird. Krankenwagen können medizinische Geräte und geschultes Personal mitführen, das während des Transports eine Behandlung durchführen kann.
Bei einem Notfalleinsatz kann ein Krankenwagen Warnleuchten und eine Sirene verwenden und besondere Vorrechte oder Ausnahmen von bestimmten Verkehrsregeln haben. Andere Verkehrsteilnehmer müssen die örtlichen Regeln für Einsatzfahrzeuge befolgen, ausreichend Platz schaffen und ihre Durchfahrt nicht behindern.
82. Taxi
Ein Taxi ist ein Fahrzeug, das Fahrgäste gegen Bezahlung befördert und in der Regel Einzelpersonen oder kleine Gruppen zwischen vom Fahrgast gewählten Orten transportiert. Taxidienste können von ausgewiesenen Taxiständen aus arbeiten, Fahrgäste auf der Straße aufnehmen oder telefonisch beziehungsweise über eine digitale Plattform gebucht werden.
Taxis sind häufig durch besondere Kennzeichnungen, Dachschilder, Kennzeichen oder örtliche Taxigenehmigungen erkennbar. Vorschriften zu Zulassung, Tarifen und Betrieb unterscheiden sich zwischen Ländern und Städten.
83. Europäische Abgasnorm
Eine europäische Abgasnorm, meist als Euro-Norm bezeichnet, ist eine europäische Fahrzeugklassifizierung auf Grundlage von Grenzwerten für Schadstoffe, die von Fahrzeugen und ihren Motoren ausgestoßen werden. Aufeinanderfolgende Normen wie Euro 4, Euro 5 und Euro 6 führten schrittweise strengere Anforderungen für Schadstoffe wie Stickoxide, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe ein.
Die Euro-Norm eines Fahrzeugs wird im Rahmen seiner Typgenehmigung festgelegt und hängt unter anderem von Fahrzeugkategorie, Kraftstoffart und den zum Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Emissionsvorschriften ab. Euro-Normen können von Behörden auch zur Regelung der Zufahrt zu Umweltzonen verwendet werden; die örtlichen Zufahrtsregeln unterscheiden sich jedoch zwischen Ländern und Städten.
84. Öffentliche Straße
Eine öffentliche Straße ist eine Straße, ein Weg oder eine andere Verkehrsfläche, die der Öffentlichkeit zur Nutzung offensteht. Sie kann verschiedene Bereiche für Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer umfassen, etwa Fahrbahnen, Radwege, Gehwege, Seitenstreifen und Parkflächen.
Verschiedene Teile einer öffentlichen Straße können bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern vorbehalten sein und unterschiedlichen Verkehrsregeln unterliegen. Alle Nutzer der öffentlichen Straße müssen die geltenden Verkehrszeichen, Signale, Fahrbahnmarkierungen und örtlichen Verkehrsvorschriften beachten.
85. Schlagloch
Ein Schlagloch ist ein Loch oder eine Vertiefung in der Fahrbahnoberfläche, verursacht durch Verschleiß, Witterung, Wasser, wiederholte Verkehrsbelastung oder die Alterung des Straßenbelags. Schlaglöcher können stark in Größe und Tiefe variieren und sich allmählich entwickeln oder nach Frost, starkem Regen oder wiederholter Fahrzeugbelastung verschlimmern.
Schlaglöcher können Lenkung, Bremsen und Fahrzeugstabilität beeinträchtigen und Reifen, Räder oder Fahrwerkskomponenten beschädigen. Fahrer und Zweiradfahrer sollten die Fahrbahn voraus beobachten, ihre Geschwindigkeit anpassen und bei beschädigter Fahrbahn plötzliche oder gefährliche Ausweichmanöver vermeiden.
86. Privateigentum
Privateigentum umfasst Grundstücke, Gebäude oder anderes Eigentum, das einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer Organisation gehört oder von ihr verwaltet wird und nicht einer öffentlichen Behörde. Beispiele sind Privathäuser, Einfahrten, Firmengelände, private Parkplätze und Zufahrtsstraßen.
Privateigentum kann vollständig für die Öffentlichkeit gesperrt sein oder Kunden, Besuchern oder anderen berechtigten Personen Zugang gewähren. Welche Verkehrsregeln gelten, hängt nicht nur vom Eigentum ab, sondern auch davon, ob die Fläche für den öffentlichen Verkehr zugänglich und wie sie rechtlich eingestuft ist.
87. Weg
Ein Weg ist eine relativ schmale Verkehrsverbindung, die für Fußgänger und, soweit erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer oder kleine Fahrzeuge bestimmt ist. Wege können durch bebaute Gebiete, Landschaften, Parks oder Wälder führen oder andere Straßen miteinander verbinden und befestigt oder unbefestigt sein.
Ein Weg ist nicht zwangsläufig dasselbe wie ein Fußweg oder Radweg. Welche Verkehrsteilnehmer ihn benutzen dürfen, hängt von seinem rechtlichen Status, seiner Breite, den Verkehrszeichen und den örtlichen Vorschriften ab.
88. Feinstaub
Partikel oder Feinstaub (PM) sind winzige feste Teilchen oder Flüssigkeitströpfchen, die in der Luft schweben. Im Straßenverkehr können Partikelemissionen aus Fahrzeugabgasen, Bremsenabrieb, Reifenabrieb und Straßenabrieb sowie aus Staub entstehen, der durch vorbeifahrende Fahrzeuge aufgewirbelt wird.
Feinstaub wird üblicherweise nach Partikelgröße eingeteilt. PM10 bezeichnet Teilchen mit einem Durchmesser von bis zu ungefähr 10 Mikrometern, während PM2.5 feinere Teilchen bis ungefähr 2,5 Mikrometer bezeichnet. Fahrzeugemissionsnormen, Partikelfilter und Maßnahmen zur Luftreinhaltung dienen dazu, die Belastung durch diese Schadstoffe zu verringern.
89. Luftverschmutzung
Luftverschmutzung ist das Vorhandensein von Gasen, Partikeln oder anderen Stoffen in der Luft in Konzentrationen, die die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder Ökosysteme schädigen können. Der Straßenverkehr trägt durch Abgasemissionen und nicht abgasbedingte Quellen wie Bremsenabrieb, Reifenabrieb und Straßenstaub zur Luftverschmutzung bei.
Zu wichtigen verkehrsbedingten Schadstoffen gehören Stickoxide, Feinstaub, Kohlenmonoxid und flüchtige organische Verbindungen. Manche Schadstoffe werden direkt von Fahrzeugen ausgestoßen, andere können durch chemische Reaktionen in der Atmosphäre entstehen. Fahrzeugemissionsnormen, sauberere Technologien und Verkehrsmanagementmaßnahmen werden eingesetzt, um diese Emissionen zu verringern.
90. Hauptverkehrszeit
Die Hauptverkehrszeit ist ein Zeitraum, in dem Straßen und öffentliche Verkehrsnetze besonders stark ausgelastet sind, meist weil viele Menschen gleichzeitig zur Arbeit, zur Schule oder zu anderen regelmäßigen Zielen fahren beziehungsweise von dort zurückkehren. Sie tritt an Werktagen gewöhnlich morgens sowie am späten Nachmittag oder Abend auf.
Verkehr in der Hauptverkehrszeit kann zu Stau, geringeren Geschwindigkeiten, längeren Fahrzeiten und häufigem Anhalten führen. Fahrer sollten einen sicheren Abstand halten, geduldig bleiben, wechselnde Verkehrsbedingungen voraussehen und vorübergehende oder dynamische Verkehrsmanagementmaßnahmen beachten.
91. Straßenverkehrsordnung
Eine Straßenverkehrsordnung ist eine Sammlung von Gesetzen und Verkehrsregeln, die festlegt, wie öffentliche Straßen genutzt werden. Sie enthält Vorschriften für Fahrer, Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer und behandelt Themen wie Vorfahrt, Geschwindigkeit, Überholen, Parken, Ampeln, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen.
Straßenverkehrsvorschriften unterscheiden sich zwischen Ländern und teilweise auch zwischen Regionen. Von jedem Verkehrsteilnehmer wird erwartet, dass er die Regeln kennt und befolgt, die am jeweiligen Aufenthaltsort gelten, auch wenn diese von den Regeln im Heimatland abweichen.
92. Gegenverkehr
Gegenverkehr bedeutet, dass Fahrzeuge auf derselben Straße oder Fahrbahn in entgegengesetzten Richtungen fahren dürfen. Die Verkehrsströme können durch Fahrbahnmarkierungen, einen Mittelstreifen oder auf schmaleren Straßen auch überhaupt nicht baulich voneinander getrennt sein.
Fahrer auf einer Straße mit Gegenverkehr sollten die nach den örtlichen Verkehrsregeln vorgeschriebene Straßenseite benutzen, auf entgegenkommende Fahrzeuge achten und beim Überholen, Abbiegen oder Durchfahren enger Abschnitte besonders vorsichtig sein.
93. Straßenrinne
Eine Straßenrinne ist eine schmale Rinne am Rand einer Straße, die Regenwasser sammelt und zu Abläufen oder anderen Entwässerungssystemen leitet. Sie liegt häufig zwischen Fahrbahn und Bordstein und kann aus Beton, Pflastersteinen oder einem Teil der Fahrbahnoberfläche bestehen.
Eine Straßenrinne ist in erster Linie eine Entwässerungseinrichtung und kein Fahrstreifen. Verkehrsteilnehmer sollten in ihrer Nähe vorsichtig sein, da sich dort Wasser, Schmutz, Ablauföffnungen oder unebene Oberflächen befinden können.
94. Lastenfahrrad
Ein Lastenfahrrad ist ein Fahrrad, das für den Transport von Gütern, Kindern oder anderen größeren Lasten ausgelegt ist, als normalerweise mit einem herkömmlichen Fahrrad befördert werden können. Es kann eine Box oder Ladefläche vor oder hinter dem Fahrer, einen verlängerten Gepäckträger oder eine mehrspurige Bauweise haben.
Lastenfahrräder können vollständig durch den Fahrer angetrieben oder mit elektrischer Tretunterstützung ausgestattet sein. Zulässige Abmessungen, Fahrgastkapazität, Nutzung von Radwegen und Grenzen der elektrischen Unterstützung richten sich nach den örtlichen Verkehrs- und Fahrzeugvorschriften.
95. Forstfahrzeug
Ein Forstfahrzeug ist ein Fahrzeug, das für Arbeiten im Zusammenhang mit Forstwirtschaft und Waldbewirtschaftung konstruiert, ausgerüstet oder angepasst ist. Es kann zum Ziehen von Maschinen, zum Transport von Holz und Geräten oder für Arbeiten wie Ernte, Rückung und Pflege von Waldflächen eingesetzt werden.
Forstfahrzeuge können Traktoren, spezielle selbstfahrende Maschinen, Anhänger und austauschbare Geräte umfassen. Zulassung, Führerscheinanforderungen, Höchstgeschwindigkeit, Straßenzugang und technische Anforderungen hängen von der rechtlichen Einstufung des Fahrzeugs und den örtlichen Verkehrsvorschriften ab.
96. Baufahrzeug
Ein Baufahrzeug ist ein Fahrzeug oder eine mobile Maschine, die für Arbeiten im Zusammenhang mit Bau, Straßenarbeiten, Erdarbeiten, Hebearbeiten oder Materialtransport konstruiert oder angepasst ist. Beispiele sind Bagger, Lader, Planierraupen, Straßenwalzen, Mobilkräne, Muldenkipper und Betonmischer.
Baufahrzeuge unterscheiden sich stark in Größe, Geschwindigkeit und rechtlicher Einstufung. Manche sind gewöhnliche Straßenfahrzeuge, andere Spezialmaschinen, die hauptsächlich für Baustellen bestimmt sind. Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen sie die geltenden Zulassungs-, Führerschein-, Beleuchtungs-, Abmessungs-, Gewichts-, Geschwindigkeits- und Verkehrsregeln einhalten.
97. Sattelzug
Ein Sattelzug ist eine Fahrzeugkombination aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelanhänger, die hauptsächlich dem Gütertransport dient. Der Sattelanhänger ist so mit der Zugmaschine verbunden, dass ein wesentlicher Teil seines Gewichts von der Zugmaschine getragen wird und nicht ausschließlich von seinen eigenen Rädern.
Sattelzüge werden häufig im Fernverkehr eingesetzt und können Container, Kühlgut, Flüssigkeiten, Schüttgut oder andere Ladung transportieren. Besondere Vorschriften können für Führerscheine, höchstzulässige Abmessungen und Massen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrstreifennutzung, Überholen, Beladung sowie Lenk- und Ruhezeiten gelten.
98. Oberleitungsbus
Ein Oberleitungsbus ist ein elektrisch angetriebener Bus, der seine Energie normalerweise über oberhalb der Straße verlaufende elektrische Leitungen und am Fahrzeug angebrachte Stromabnehmer erhält. Anders als eine Straßenbahn fährt ein Oberleitungsbus auf gewöhnlichen Straßenrädern und wird vom Fahrer gelenkt, statt von Schienen geführt zu werden.
Oberleitungsbusse dienen in der Regel dem öffentlichen Personenverkehr und können Busspuren, Haltestellen und andere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs nutzen. Manche modernen Oberleitungsbusse verfügen zusätzlich über Batterien oder Hilfsantriebe, mit denen sie kurze Strecken ohne Verbindung zur Oberleitung fahren können.
99. Speed-Pedelec
Ein Speed-Pedelec ist ein schnelles elektrisch unterstütztes Fahrrad, dessen Motor die Tretunterstützung über die gewöhnliche Unterstützungsgrenze von Elektrofahrrädern hinaus fortsetzen kann, typischerweise bis ungefähr 45 km/h. Es besitzt Pedale und ist in erster Linie dafür ausgelegt, den Fahrer beim Treten zu unterstützen.
Wegen seiner höheren Geschwindigkeit kann ein Speed-Pedelec rechtlich anders behandelt werden als ein gewöhnliches Fahrrad oder Elektrofahrrad. Je nach Land können besondere Vorschriften zu Mindestalter, Führerschein, Helm, Zulassung, Versicherung, Radwegnutzung und zulässigen Straßen gelten.
100. Lieferfahrzeug
Ein Lieferfahrzeug ist ein Fahrzeug, das zum Transport und zur Auslieferung von Waren, Paketen, Lieferungen oder anderen Gegenständen an Haushalte, Unternehmen oder andere Ziele verwendet wird. Je nach Art und Menge der Güter können Lieferfahrzeuge Lieferwagen, Lkw, Pkw, Motorräder, Lastenfahrräder und andere Fahrzeuge sein.
Lieferfahrzeuge müssen die normalen Verkehrsregeln ihrer Fahrzeugkategorie sowie besondere Vorschriften zu Be- und Entladen, Zufahrtsbeschränkungen, Parken, Fahrzeugabmessungen und Umweltzonen beachten. Eine Lieferberechtigung erlaubt einem Fahrzeug nicht automatisch, überall zu halten oder zu parken.

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