ÜberholenSchweden
1. Überholen
Überholen ist das Vorbeifahren an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt. Dabei wird normalerweise die Position oder der Fahrstreifen gewechselt, der langsamere Verkehrsteilnehmer passiert und anschließend bei ausreichender Sicherheit wieder die vorgesehene Position eingenommen.
Vor dem Überholen sollte ein Fahrer ausreichende Sicht und genügend Raum sicherstellen, Spiegel und tote Winkel kontrollieren, bei Bedarf blinken und prüfen, dass nicht bereits ein anderer Verkehrsteilnehmer überholt. Das Manöver muss ohne Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer abgeschlossen werden.
Auf welcher Seite überholen Fahrer in Schweden normalerweise?
Da grundsätzlich rechts gefahren wird, wird normalerweise links überholt. Dies ist eine Grundregel und keine Erlaubnis zum Überholen bei jedem verfügbaren Fahrstreifen; Ausnahmen und Beschränkungen richten sich nach örtlichem Recht.
🔗 data.riksdagen.se • Schweden: Verkehrsverordnung 3:14-17,31-42
🔗 riksdagen.se • Schweden: Verkehrszeichenverordnung 2007:90
Wann sollte man in Schweden auf das Überholen verzichten?
Beginnen Sie nicht, wenn Gegenverkehr, eingeschränkte Sicht, Markierungen, Kreuzungen, Überwege oder andere Verkehrsteilnehmer das Manöver unsicher oder unzulässig machen. Prüfen Sie hinten und vorne, lassen Sie genug Platz und überschreiten Sie nie zum Überholen die Höchstgeschwindigkeit.
🔗 data.riksdagen.se • Schweden: Verkehrsverordnung 3:14-17,31-42
🔗 riksdagen.se • Schweden: Verkehrszeichenverordnung 2007:90
Welche besondere Vorsicht ist beim Überholen langsamerer Verkehrsteilnehmer in Schweden nötig?
Halten Sie beim Vorbeifahren an Radfahrern und Fussgängern grosszügigen seitlichen Abstand und rechnen Sie mit unerwarteten Richtungsänderungen. Nationale Regeln können in bestimmten Situationen einen Mindestüberholabstand vorschreiben. Bei ungenügendem Platz warten Sie, statt sich vorbeizuzwängen.
🔗 data.riksdagen.se • Schweden: Verkehrsverordnung 3:14-17,31-42
🔗 riksdagen.se • Schweden: Verkehrszeichenverordnung 2007:90

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