VerkehrszeichenFinnland
Zusatzzeichen
Ein Zusatzzeichen ist ein Verkehrszeichen, das unmittelbar unter einem anderen Zeichen angebracht wird, um zusätzliche Informationen zu geben oder die Bedeutung des Hauptzeichens zu präzisieren. Es kann Bedingungen wie Entfernung, Zeiträume, betroffene Verkehrsteilnehmer, Richtungen oder besondere Umstände angeben. Zusatzzeichen schaffen für sich allein normalerweise keine neue Regel, sondern verändern, begrenzen oder erläutern die Bedeutung des darüber angebrachten Zeichens, damit Fahrer die Vorschrift in der konkreten Situation richtig anwenden können.
51. Parkscheibenpflicht, höchstens 2 Stunden
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass eine Parkscheibe verwendet werden muss und die Parkdauer auf höchstens 2 Stunden begrenzt ist.
52. Für die angegebene Anzahl Minuten
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen für die angegebene Anzahl Minuten gilt.
53. An Werktagen während der angegebenen Zeit
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen an Werktagen während der angegebenen Zeit gilt.
54. Sonntags und feiertags zur angegebenen Zeit
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen sonntags und an Feiertagen während der angegebenen Zeit gilt.
55. Ladestation
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen im Zusammenhang mit dem Laden von Elektrofahrzeugen gilt.
56. Notruftelefon und Feuerlöscher
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass die durch das Hauptverkehrszeichen angezeigte Einrichtung oder Nothaltebucht mit einem Notruftelefon und einem Feuerlöscher ausgestattet ist.
57. Neue Geschwindigkeitsbegrenzung
Dieses Zusatzzeichen macht auf eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung aufmerksam, die ab dieser Stelle gilt.
58. Zone
Dieses Zusatzzeichen verleiht dem Hauptverkehrszeichen Zonenwirkung. Die Regel gilt in der gesamten angegebenen Zone, bis sie aufgehoben oder ersetzt wird.
59. Nebel
Dieses Zusatzzeichen warnt davor, dass Nebel die Sicht auf dem vorausliegenden Straßenabschnitt beeinträchtigen kann.
60. Tunnelkategorie B
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern gilt, denen nach ADR die Einfahrt in Straßentunnel der Kategorie B verboten ist.
61. Tunnelkategorie C
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern gilt, denen nach ADR die Einfahrt in Straßentunnel der Kategorie C verboten ist.
62. Tunnelkategorie D
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern gilt, denen nach ADR die Einfahrt in Straßentunnel der Kategorie D verboten ist.
63. Tunnelkategorie E
Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass das Hauptverkehrszeichen für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern gilt, denen nach ADR die Einfahrt in Straßentunnel der Kategorie E verboten ist.

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