BrückeGriechenland

Eine Einführung in die Verkehrsregeln und Verkehrszeichen von Griechenland. Erfahren Sie mehr über das Autofahren, die Verkehrssicherheit und vieles mehr in unserem illustrierten Buch mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Nur zu Informationszwecken. Befolgen Sie stets die offiziellen Vorschriften. Einige Inhalte und Bilder wurden mit Unterstützung von KI erstellt.


1. Brücke

Eine Brücke ist ein Bauwerk, das eine Straße, einen Weg oder eine Eisenbahn über ein Hindernis wie einen Fluss, ein Tal, eine Bahnstrecke oder eine andere Straße führt. Eine Straßenbrücke kann eine oder mehrere Fahrbahnen sowie Geh- oder Radverkehrsanlagen tragen.

Fahrer müssen alle für die Brücke geltenden Geschwindigkeits-, Gewichts-, Höhen-, Breiten- oder Fahrzeugbeschränkungen beachten. Besondere Vorsicht kann auf schmalen, exponierten oder beweglichen Brücken sowie bei Wind, Regen oder Eis erforderlich sein.

Was sollte ich vor dem Überqueren einer Brücke in Griechenland prüfen?

Prüfen Sie vor dem Überqueren geltende Gewichts-, Achslast-, Breiten- und Höhenbeschränkungen. Berücksichtigen Sie nötigenfalls Ladung, Anhänger und Dachausrüstung. Brückenwarnungen und Fahrzeugbeschränkungen haben unterschiedliche Zwecke; beachten Sie beide.

🔗 aade.gr • Griechenland, Straßenverkehrsgesetz 5209/2025 — Artikel 24, 33, 38

Wer fährt auf einer schmalen Brücke in Griechenland zuerst?

Befolgen Sie Ampeln, Wartepflichten oder Vorrangzeichen gegenüber dem Gegenverkehr. Erzwingen Sie keine Brückenauffahrt, wenn beide Richtungen nicht sicher Platz haben. Eine Brückenwarnung allein gibt Ihrer Richtung keinen Vorrang.

🔗 aade.gr • Griechenland, Straßenverkehrsgesetz 5209/2025 — Artikel 24, 33, 38

Darf ich auf einer Brücke in Griechenland halten oder parken?

Das Gesetz verbietet gewöhnliches Halten und Parken auf und unter Brücken, außer an eigens zum Parken vorgesehenen Stellen. Ein verkehrsbedingter Halt unterscheidet sich vom freiwilligen Aussichtshalt auf einer Brücke.

🔗 aade.gr • Griechenland, Straßenverkehrsgesetz 5209/2025 — Artikel 24, 33, 38