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Zusätzliche Schilder
Ein Zusatzschild ist ein Verkehrsschild, das direkt unter einem anderen Schild angebracht ist, um zusätzliche Informationen zu geben oder klarzustellen, wie das Hauptschild zu verstehen ist. Es kann Bedingungen wie Entfernung, Zeiträume, betroffene Verkehrsteilnehmer, Richtungen oder besondere Umstände angeben. Zusatzschilder schaffen keine eigenen Regeln, sondern modifizieren, begrenzen oder erklären die Bedeutung des übergeordneten Schildes, damit Fahrer die Regel in dieser Situation korrekt anwenden können.
1. Für Handkarren
Das Zusatzzeichen für Handkarren ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regelung des Schilds speziell für Handkarren gilt. Es beschränkt die Bedeutung des Hauptschilds auf Personen mit Handkarren, wie kleine, von Hand gezogene oder geschobene Wagen für Waren, Gepäck oder Werkzeuge.
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2. Für Radfahrer
Das Zusatzschild für Radfahrende ist eine Tafel, die unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regel, Warnung oder Anweisung speziell für Radfahrende gilt. Es beschränkt die Gültigkeit des Hauptschildes ausschließlich auf Fahrradnutzende; andere Verkehrsteilnehmende sind nur betroffen, wenn dies gesondert angegeben wird. Beispiel: Durchfahrt verboten + für Radfahrende = Radfahrende dürfen nicht passieren, andere Verkehrsteilnehmer aber schon.
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3. Für Motorräder
Das Zusatzzeichen für Motorräder ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regel, das Verbot oder die Warnung speziell für Motorräder gilt. Dieses Schild richtet sich an Motorradfahrer, um deren Verhalten zu regeln, vor bestimmten Gefahren zu warnen oder den Zugang in bestimmten Bereichen zu erlauben bzw. einzuschränken. Ein Motorrad ist ein zweirädriges Kraftfahrzeug (mit oder ohne Beiwagen) und unterscheidet sich rechtlich von: Mopeds, S-Pedelecs, Pkw oder Lkw.
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4. Für Pkw
Das Zusatzschild für Pkw ist eine Tafel, die unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Anweisung, das Verbot oder die Warnung speziell für Pkw gilt. Ein Pkw meint in diesem Zusammenhang üblicherweise: Standard-Personenkraftwagen (Limousinen, Kombis, SUVs). Nicht eingeschlossen: Motorräder, Lkw, Busse, Mofas oder Fahrräder.
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5. Für Lkw
Das Zusatzzeichen für Lastkraftwagen ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Anweisung, Einschränkung oder Erlaubnis speziell für Lastkraftwagen gilt. Dazu zählen leichte Lkw, schwere Nutzfahrzeuge (Lkw), Sattelzüge und Lieferwagen.
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6. Für Lkw mit Gewicht
Das Zusatzzeichen für Lastkraftwagen mit Gewicht ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Anweisung oder Einschränkung speziell für Lkw gilt, die ein bestimmtes Gewicht überschreiten.
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7. Für Busse
Das Zusatzschild für Busse ist eine Tafel, die unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regelung, Beschränkung oder Erlaubnis speziell für Busse gilt. Ein Bus ist ein Kraftfahrzeug, das für den Transport mehrerer Fahrgäste ausgelegt ist, in der Regel mit neun oder mehr Sitzplätzen einschließlich Fahrer.
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8. Mopeds erlaubt
Das Zusatzzeichen Mofas erlaubt zeigt an, dass Mofas eine bestimmte Straße, einen Weg oder einen Bereich befahren oder dort parken dürfen — auch wenn andere Verkehrsteilnehmer laut Hauptschild ausgeschlossen sind. Mofas (in der Regel Klasse A und/oder B, je nach Vorschrift) sind von obiger Beschränkung ausgenommen. Mögliche Aufschrift: „Mofas erlaubt“, „Ausgenommen Mofas“, „Nur Klasse-A-Mofas“.
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9. Nach links
Ein Zusatzzeichen nach links wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um anzuzeigen, dass die Anweisung, Beschränkung oder Richtung speziell auf die linke Seite bezogen ist oder dass die betreffende Einrichtung (z.B. Parkplatz, Spur, Abbiegen) sich links befindet.
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10. Nach links oder rechts
Ein Zusatzzeichen nach links oder rechts wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht, um anzuzeigen, dass die Anweisung, Beschränkung oder Richtung für sowohl die linke als auch die rechte Seite gilt oder dass die betreffenden Einrichtungen (z.B. Parkplätze, Fahrstreifen, Wege) sich links und rechts befinden.
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