VerkehrszeichenNiederlande
26. Umweltzone
Eine Umweltzone bzw. Low-Emission Zone (LEZ) ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem der Zugang für stärker schadstoffemittierende Fahrzeuge eingeschränkt wird, um die verkehrsbedingte Luftverschmutzung zu reduzieren. Fahrzeuge, die die vorgeschriebenen Emissionskriterien nicht erfüllen, können ausgeschlossen sein oder eine vorübergehende Genehmigung, Ausnahme oder Tageszulassung benötigen.
Die Zufahrtsregeln hängen häufig von Faktoren wie Fahrzeugkategorie, Kraftstoffart und Euro-Abgasnorm ab. Anforderungen an Umweltzonen unterscheiden sich zwischen Ländern und Städten, weshalb Fahrer die geltenden Regeln vor der Einfahrt prüfen sollten.
27. Vorfahrt an der nächsten Kreuzung
Vorfahrt an der nächsten Kreuzung bedeutet, dass Fahrer auf einer bestimmten Straße gegenüber Verkehr aus kreuzenden oder einmündenden Straßen an der nächsten Kreuzung bevorrechtigt sind. Die Vorfahrtsregelung wird normalerweise durch Zeichen sowohl für den bevorrechtigten Verkehr als auch für den wartepflichtigen Verkehr angezeigt.
Anders als bei einer durchgehenden Vorfahrtstraße gilt dieser Vorrang nur an der angegebenen Kreuzung. Fahrer müssen sich dennoch vorsichtig nähern und Ampeln, Anweisungen befugter Personen, Überwege, Abbiegevorschriften und andere geltende Zeichen beachten.
28. Ampeln
Ampeln regeln mit farbigen Lichtzeichen, Pfeilen oder Symbolen, wann Verkehrsteilnehmer fahren dürfen, sich auf das Anhalten vorbereiten müssen oder stehen bleiben müssen. Getrennte Signale können für bestimmte Richtungen, Fahrstreifen, Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs gelten.
Grünes Licht erlaubt die Fahrt nur, wenn der Weg frei und die Bewegung ansonsten zulässig ist. Verkehrsteilnehmer müssen weiterhin Vorfahrtsregeln, Abbiegeverbote, Fahrbahnmarkierungen und Anweisungen befugter Verkehrsregler beachten.
29. Warnung vor Ampeln
Eine Warnung vor Ampeln weist Fahrer darauf hin, dass sich voraus eine Lichtsignalanlage befindet. Sie wird häufig verwendet, wenn die Ampeln unerwartet kommen, aus der Entfernung schwer zu erkennen sind oder an einer Straße liegen, auf der Fahrer zusätzliche Zeit zum Reagieren und Anhalten benötigen.
Fahrer sollten bei einer solchen Warnung bei Bedarf die Geschwindigkeit verringern, auf die vorausliegenden Signale achten und zum Anhalten bereit sein, wenn sich die Ampel ändert oder Fahrzeuge an der Kreuzung warten.
30. Fahrbahnmarkierungen
Fahrbahnmarkierungen sind Linien, Symbole, Pfeile, Wörter oder andere Markierungen auf der Straßenoberfläche, die Verkehrsteilnehmer regeln, führen oder informieren. Sie können Fahrstreifen und Gegenverkehr trennen, Halt- oder Wartepflicht kennzeichnen, Fußgänger- und Radfahrerüberwege markieren und Bereiche bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehalten.
Verkehrsteilnehmer sollten die Bedeutung jeder Fahrbahnmarkierung beachten und sie zusammen mit Verkehrszeichen, Signalen und Verkehrsregeln berücksichtigen. Farben, Muster und rechtliche Bedeutung können zwischen Ländern unterschiedlich sein.
31. Geschwindigkeitsanzeige
Eine Geschwindigkeitsanzeige ist ein Verkehrssicherheitssystem, das die Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeugs misst und dem Fahrer anzeigt. Die Anzeige kann die gemessene Geschwindigkeit zusammen mit einer Nachricht, Farbe oder einem Symbol zeigen, das darauf hinweist, ob die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten wird.
Solche Anzeigen sollen vor allem das Geschwindigkeitsbewusstsein erhöhen und Fahrer bei Bedarf zum Langsamerfahren bewegen. Sie dienen normalerweise der Prävention oder Information und legen keine neue Geschwindigkeitsbegrenzung fest.
32. Verkehrsspiegel
Ein Verkehrsspiegel ist ein konvexer Spiegel, der in der Nähe einer Kreuzung, Einfahrt, Kurve oder einer anderen Stelle mit eingeschränkter Sicht angebracht wird. Seine gewölbte Oberfläche bietet einen größeren Blickwinkel auf herannahende Verkehrsteilnehmer als ein flacher Spiegel.
Ein Verkehrsspiegel ist nur eine Sichthilfe. Er kann Entfernung, Geschwindigkeit und Richtung verzerren und durch Dunkelheit, Wetter, Schmutz oder Beschädigung beeinträchtigt sein. Fahrer müssen die Straße weiterhin direkt beobachten, alle Vorfahrtsregeln beachten und nur weiterfahren, wenn es sicher ist.
33. Notruftelefon
Ein Notruftelefon ist ein spezielles Telefon am Straßenrand oder in einem Tunnel, das Verkehrsteilnehmer direkt mit einer Notruf-, Verkehrsleit- oder Pannenhilfestelle verbindet. Notruftelefone befinden sich häufig in Tunneln, an Autobahnen oder an anderen Stellen, an denen ein Unfall, eine Panne oder ein Brand schnell gemeldet werden muss. Sie können der Leitstelle nützliche Standortinformationen liefern und auch dort verfügbar sein, wo Mobilfunkempfang schlecht ist.
34. Radroute
Eine Radroute ist eine geplante oder ausgeschilderte Strecke, die Radfahrer zwischen Orten oder durch ein bestimmtes Gebiet führen soll. Sie kann über Radwege, ruhige Straßen, gemeinsam genutzte Straßen, Grünwege oder andere zum Radfahren geeignete Strecken verlaufen.
Eine Radroute gibt Radfahrern nicht zwingend die ausschließliche Nutzung einer Straße oder eines Weges und darf nicht mit einem Radweg oder Radfahrstreifen verwechselt werden. Verkehrs- und Vorfahrtsregeln sowie zugelassene Nutzer richten sich nach den einzelnen Straßen und Wegen der Route sowie den örtlichen Zeichen und Vorschriften.
35. Parken
Parken bedeutet, ein Fahrzeug für eine gewisse Zeit an einer Stelle abzustellen, statt nur kurz wegen der Verkehrslage oder einer unmittelbaren Notwendigkeit anzuhalten. Viele Länder unterscheiden Parken von einem kurzen Halt zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- oder Entladen von Gütern; die genaue rechtliche Definition unterscheidet sich jedoch.
Parken kann durch Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Parkzonen und örtliche Vorschriften erlaubt, eingeschränkt, reserviert, zeitlich begrenzt oder verboten sein. Fahrer müssen so parken, dass keine Gefahr oder unnötige Behinderung entsteht, und Bedingungen zu Gebühren, Genehmigungen, Fahrzeugkategorien oder maximaler Parkdauer einhalten.
36. Parkverbot
Parkverbot bedeutet, dass Fahrzeuge an der Stelle oder auf dem von der Regel erfassten Straßenabschnitt nicht geparkt werden dürfen. Je nach örtlichem Recht kann ein Fahrer dennoch kurz zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- oder Entladen von Gütern anhalten, sofern nicht auch das Halten verboten ist.
Ein Parkverbot kann dauerhaft oder nur zu bestimmten Zeiten, Tagen, für bestimmte Fahrzeugkategorien oder Straßenabschnitte gelten. Genaue Reichweite und Ausnahmen ergeben sich aus Verkehrszeichen, Zusatztafeln, Fahrbahnmarkierungen und örtlichen Verkehrsregeln.
37. Halteverbot
Halteverbot bedeutet, dass Fahrzeuge an der angegebenen Stelle freiwillig überhaupt nicht anhalten dürfen, auch nicht kurz zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- und Entladen. Es ist eine strengere Beschränkung als ein Parkverbot.
Ein Halteverbot kann durch Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen oder örtliche Verkehrsregeln angezeigt werden. Fahrer sollten bis zu einer Stelle weiterfahren, an der Halten erlaubt ist, sofern sie nicht durch Verkehrslage, Notfall oder eine andere gesetzliche Pflicht zum Anhalten gezwungen sind.
38. Park and Ride
Park and Ride ist eine Parkanlage, auf der Fahrer ihr Fahrzeug abstellen und die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder einem anderen Verkehrsmittel fortsetzen. Solche Anlagen liegen häufig am Stadtrand oder in der Nähe wichtiger Verkehrsachsen.
Park-and-Ride-Anlagen können Verkehr und Parkdruck in stark belasteten Stadtgebieten verringern, indem Fahrer einen Teil ihrer Reise ohne Auto zurücklegen. Parkgebühren, maximale Parkdauer und Verbindungen zum öffentlichen Verkehr unterscheiden sich je nach Standort.
39. Kiss and Ride
Ein Kiss-and-Ride-Bereich ist eine ausgewiesene Stelle, an der Fahrer kurz anhalten dürfen, um Fahrgäste abzusetzen oder abzuholen. Solche Bereiche befinden sich häufig an Schulen, Bahnhöfen, Flughäfen und anderen stark frequentierten Zielen, damit Personen ein- oder aussteigen können, ohne normale Parkplätze zu belegen.
Kiss and Ride ist für sehr kurze Haltezeiten und nicht zum Warten oder Parken vorgesehen. Fahrer sollten nur so lange bleiben, wie zum Ein- oder Aussteigen nötig ist, und alle Verkehrszeichen, Zeitlimits, Fahrbahnmarkierungen und örtlichen Vorschriften beachten.
40. Parkscheibe
Eine Parkscheibe ist ein Hilfsmittel, mit dem die Ankunftszeit eines Fahrzeugs in einem Bereich mit begrenzter Parkdauer angezeigt wird. Der Fahrer stellt die Scheibe auf die vorgeschriebene Ankunftszeit und legt sie gut sichtbar im Fahrzeug aus.
Parkscheiben werden häufig in blauen Zonen oder anderen zeitlich begrenzten Parkbereichen verwendet. Zulässige Parkdauer, Betriebszeiten und Einstellweise richten sich nach nationalen oder örtlichen Regeln und den vorhandenen Verkehrszeichen.
41. Behindertenparkplatz
Behindertenparkplätze sind Stellplätze und Parkberechtigungen für Menschen mit Behinderungen, die die geltenden Voraussetzungen erfüllen. Reservierte Stellplätze sind normalerweise durch das internationale Rollstuhlsymbol gekennzeichnet und so angeordnet, dass nahe gelegene Einrichtungen leichter erreichbar sind.
Für die Nutzung ist grundsätzlich ein gültiger Behindertenparkausweis oder eine entsprechende Karte erforderlich. Die Berechtigung gehört normalerweise der berechtigten Person und nicht einem bestimmten Fahrzeug und darf nur verwendet werden, wenn diese Person selbst fährt oder im Fahrzeug mitfährt.
42. Verkehrsmanagement
Verkehrsmanagement ist die organisierte Steuerung, Regelung und Führung von Verkehrsteilnehmern zur Verbesserung von Sicherheit, Verkehrsfluss und effizienter Straßennutzung. Dazu können Ampeln, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Fahrstreifensteuerung, variable Geschwindigkeitsbegrenzungen, Umleitungen und Anweisungen befugter Personen gehören.
Verkehrsmanagement kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Temporäre Maßnahmen werden häufig bei Straßenarbeiten, Stau, Unfällen, öffentlichen Veranstaltungen oder anderen Ereignissen eingeführt. Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer müssen die vor Ort geltenden Zeichen, Signale und Anweisungen befolgen, auch wenn sie von der normalen Verkehrsführung abweichen.
43. Einfädeln
Einfädeln ist das Einordnen in einen Verkehrsfluss aus einem anderen Fahrstreifen oder von einer anderen Straße, beispielsweise wenn ein Beschleunigungsstreifen in eine Autobahn mündet oder zwei Fahrstreifen zu einem werden. Der einfädelnde Fahrer muss den umliegenden Verkehr beobachten, bei Bedarf blinken und sicher in eine geeignete Lücke einfahren.
Fahrer im weiterführenden Fahrstreifen sollten auf einfädelnde Fahrzeuge achten und sie nicht unnötig am Einordnen hindern. Bei starkem Stau und endendem Fahrstreifen können besondere Reißverschlussregeln gelten.
44. Rückwärtsfahren
Rückwärtsfahren bedeutet, ein Fahrzeug rückwärts zu bewegen. Es wird häufig beim Parken, beim Verlassen enger Bereiche oder zum Umsetzen eines Fahrzeugs genutzt, wenn Vorwärtsfahren nicht praktisch ist.
Vor dem Rückwärtsfahren sollte der Fahrer Spiegel und tote Winkel prüfen, den Bereich rund um das Fahrzeug sorgfältig beobachten und sicherstellen, dass der Raum hinter dem Fahrzeug frei ist. Rückwärtsfahren sollte langsam und nur so lange wie nötig erfolgen, weil die Sicht nach hinten häufig eingeschränkt ist.
45. Ungeregelte Kreuzung
Eine ungeregelte Kreuzung ist eine Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht ausdrücklich durch Ampeln, eine befugte Person oder vorfahrtregelnde Verkehrszeichen festgelegt ist. Fahrer müssen daher anhand der in dem jeweiligen Land geltenden allgemeinen Verkehrsregeln bestimmen, wer Vorfahrt hat.
Die Regel unterscheidet sich je nach Land und kann Vorfahrt von rechts, Vorfahrt von links oder eine andere allgemeine Vorfahrtsregel vorsehen. Fahrer sollten sich einer ungeregelten Kreuzung vorsichtig nähern, den Verkehr aus allen Richtungen beobachten und niemals annehmen, dass eine breitere oder stärker befahrene Straße automatisch Vorfahrt hat.
46. Fahrrad-Hinweisstreifen
Ein Fahrrad-Hinweisstreifen ist ein optisch markierter Streifen am Fahrbahnrand, der eine empfohlene Position für Radfahrer anzeigt und andere Verkehrsteilnehmer auf möglichen Radverkehr aufmerksam macht. Er kann sich durch Farbe, Oberflächenmaterial oder Fahrradsymbole von der restlichen Fahrbahn unterscheiden.
Ein solcher Hinweisstreifen ist nicht zwingend ein rechtlich reservierter Radfahrstreifen oder Radweg. Kraftfahrzeuge können daher je nach örtlichem Recht darauf fahren oder ihn überqueren dürfen. Radfahrer und Fahrer müssen weiterhin die allgemeinen Regeln zu Fahrposition, Überholen, Parken und Vorfahrt beachten.
47. Verkehrsspitzen-Fahrstreifen
Ein Verkehrsspitzen-Fahrstreifen ist ein zusätzlicher Fahrstreifen, der bei starkem Verkehr vorübergehend geöffnet wird, um die Kapazität einer Straße zu erhöhen. Er findet sich häufig auf Autobahnen und kann einen Teil des Standstreifens oder einen anderen normalerweise für den regulären Verkehr gesperrten Fahrstreifen nutzen.
Solche Fahrstreifen werden normalerweise durch dynamische Verkehrszeichen oder Fahrstreifensignale gesteuert. Fahrer dürfen sie nur benutzen, wenn sie ausdrücklich als geöffnet angezeigt werden, und müssen sie verlassen, wenn Zeichen oder Signale eine Schließung anzeigen.
48. Notausgang
Ein Notausgang ist ein gekennzeichneter Fluchtweg, über den Verkehrsteilnehmer einen Tunnel oder eine andere geschlossene Verkehrsanlage bei einem schweren Ereignis wie Brand, Rauchentwicklung oder einem anderen Notfall verlassen können. Notausgänge führen in einen sichereren Bereich, der von der unmittelbaren Gefahr getrennt ist.
Im Notfall sollten Insassen ihr Fahrzeug verlassen, wenn eine Evakuierung erforderlich ist, und den Notausgangsschildern und Anweisungen folgen. Sie sollten sich von der Gefahr entfernen, statt im Tunnel zu bleiben oder zum Fahrzeug zurückzukehren.
49. Überbreite oder übergroße Ladung
Eine übergroße Ladung ist eine Ladung, durch die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination die normalerweise zulässigen Abmessungen im Straßenverkehr überschreitet, etwa bei Länge, Breite oder Höhe. Solche Transporte betreffen häufig große Maschinen, Bauteile oder andere Gegenstände, die sich nicht sinnvoll in kleinere Ladungen aufteilen lassen.
Der Transport einer übergroßen Ladung kann eine Sondergenehmigung, eine genehmigte Route, Warnzeichen, Beleuchtung oder Begleitfahrzeuge erfordern. Fahrer müssen die Bedingungen der für die befahrenen Straßen zuständigen Behörden einhalten.
50. Ortsgrenze
Eine Ortsgrenze ist die Grenze, an der für Zwecke des Straßenverkehrs eine geschlossene Ortschaft oder ein städtisches Gebiet beginnt oder endet. Sie wird häufig durch ein Ortsnamens- oder Ortstafelzeichen gekennzeichnet und kann den Punkt markieren, an dem besondere Verkehrsregeln wie innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkregeln oder andere Beschränkungen beginnen oder enden.
Eine verkehrsrechtliche Ortsgrenze entspricht nicht zwingend genau der Verwaltungsgrenze einer Stadt oder Gemeinde. Ihre rechtliche Bedeutung richtet sich nach den im jeweiligen Land verwendeten Verkehrszeichen und Verkehrsregeln.

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