VerkehrszeichenTschechien

Eine Einführung in die Verkehrsregeln und Verkehrszeichen von Tschechien. Erfahren Sie mehr über das Autofahren, die Verkehrssicherheit und vieles mehr in unserem illustrierten Buch mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Nur zu Informationszwecken. Befolgen Sie stets die offiziellen Vorschriften. Einige Inhalte und Bilder wurden mit Unterstützung von KI erstellt.


Verkehrszeichen

Ein Verkehrszeichen ist ein standardisiertes visuelles Zeichen entlang einer Straße, das Fahrer, Radfahrer und Fußgänger leitet, warnt oder ihr Verhalten regelt. Verkehrszeichen vermitteln wichtige Informationen über Straßenverhältnisse, Vorschriften, Richtungen und mögliche Gefahren und tragen damit zu Sicherheit und einem geordneten Verkehrsablauf bei. Sie besitzen unterschiedliche Formen und Farben, etwa dreieckige Warnzeichen, runde Verbots- oder Gebotszeichen und rechteckige Hinweiszeichen, die jeweils auf schnelle Erkennbarkeit und eindeutiges Verständnis ausgelegt sind.


51. Anhänger verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Anhänger verboten sind. Fahrzeuge mit vom Zeichen erfassten Anhängern dürfen nicht einfahren oder weiterfahren. Fahrzeuge ohne Anhänger können weiterhin zugelassen sein, sofern keine weitere Beschränkung gilt.

Anhänger verboten.

52. Motorräder und Pkw verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Motorräder und Pkw verboten sind. Motorräder und Pkw dürfen nicht einfahren oder weiterfahren. Andere Verkehrsteilnehmer können weiterhin zugelassen sein, sofern keine weitere Beschränkung gilt.

Motorräder und Pkw verboten.

53. Radfahrer, Motorräder und Lastwagen verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Radfahrer, Motorräder und Lastwagen verboten sind. Radfahrer, Motorradfahrer und Lastwagenfahrer dürfen nicht einfahren oder weiterfahren. Andere Verkehrsteilnehmer können weiterhin zugelassen sein, sofern keine weitere Beschränkung gilt.

Radfahrer, Motorräder und Lastwagen verboten.

54. Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern verboten sind. Fahrzeuge, die die vom Zeichen erfassten gefährlichen Güter befördern, dürfen nicht einfahren oder weiterfahren.

Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern verboten.

55. Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen verboten sind. Fahrzeuge, die die vom Zeichen erfassten Stoffe befördern, dürfen nicht einfahren oder weiterfahren.

Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen verboten.

56. Fahrzeuge über angegebener Breite verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Fahrzeuge über der angegebenen Breite verboten sind. Ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination, deren Gesamtbreite einschließlich Ladung den angezeigten Grenzwert überschreitet, darf nicht weiterfahren.

Fahrzeuge über angegebener Breite verboten.

57. Fahrzeuge über angegebener Höhe verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Fahrzeuge über der angegebenen Höhe verboten sind. Ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination, deren Gesamthöhe einschließlich Ladung den angezeigten Grenzwert überschreitet, darf nicht weiterfahren.

Fahrzeuge über angegebener Höhe verboten.

58. Fahrzeuge über angegebener Länge verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Fahrzeuge über der angegebenen Länge verboten sind. Ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination, deren Gesamtlänge einschließlich Ladung den angezeigten Grenzwert überschreitet, darf nicht weiterfahren.

Fahrzeuge über angegebener Länge verboten.

59. Fahrzeuge über angegebener Masse verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Fahrzeuge über der angegebenen Masse verboten sind. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die die angezeigte Massengrenze überschreiten, dürfen nicht weiterfahren. Welche Masse rechtlich maßgeblich ist, richtet sich nach den örtlich geltenden Regeln.

Fahrzeuge über angegebener Masse verboten.

60. Fahrzeuge über zulässiger Achslast verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Fahrzeuge über der angegebenen Achslastgrenze verboten sind. Ein Fahrzeug, dessen Last auf einer Achse den angezeigten Grenzwert überschreitet, darf nicht weiterfahren.

Fahrzeuge über zulässiger Achslast verboten.

61. Mindestabstand

Dieses Verkehrszeichen gibt den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug an. Fahrer müssen mindestens den angezeigten Abstand einhalten.

Mindestabstand.

62. Linksabbiegen verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Linksabbiegen verboten ist. Wo das Zeichen gilt, darf nicht nach links abgebogen werden. Andere Fahrbewegungen können weiterhin erlaubt sein, sofern keine weitere Beschränkung gilt.

Linksabbiegen verboten.

63. Rechtsabbiegen verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Rechtsabbiegen verboten ist. Wo das Zeichen gilt, darf nicht nach rechts abgebogen werden. Andere Fahrbewegungen können weiterhin erlaubt sein, sofern keine weitere Beschränkung gilt.

Rechtsabbiegen verboten.

64. Wenden verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Wenden verboten ist. Wo das Verbot gilt, darf kein Wendemanöver durchgeführt werden. Andere Fahrbewegungen können weiterhin erlaubt sein, sofern keine weitere Beschränkung gilt.

Wenden verboten.

65. Überholen verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Überholen verboten ist. Welche Fahrzeuge vom Verbot betroffen sind und welche Fahrzeugkategorien gegebenenfalls weiterhin überholt werden dürfen, richtet sich nach den örtlich geltenden Regeln.

Überholen verboten.

66. Ende des Überholverbots

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende des Überholverbots. Die zuvor geltende Überholbeschränkung endet an dieser Stelle. Für das Überholen gelten weiterhin die allgemeinen Verkehrsregeln und sonstige Beschränkungen.

Ende des Überholverbots.

67. Überholen für Lastwagen verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Überholen für Lastwagen verboten ist. Vom Zeichen erfasste Lastwagen dürfen dort, wo das Verbot gilt, nicht überholen. Welche Lastwagenkategorien betroffen sind und welche Ausnahmen gelten, richtet sich nach den örtlichen Regeln.

Überholen für Lastwagen verboten.

68. Ende des Überholverbots für Lastwagen

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende des Überholverbots für Lastwagen. Die zuvor geltende Überholbeschränkung für Lastwagen endet an dieser Stelle. Andere Überholregeln und Beschränkungen können weiterhin gelten.

Ende des Überholverbots für Lastwagen.

69. Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Der angezeigte Wert ist ab dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Begrenzung gilt, bis sie nach den geltenden Verkehrszeichen und örtlichen Regeln endet oder ersetzt wird.

Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

70. Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende der zuvor angegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung. Ab dieser Stelle gilt eine neu angezeigte Begrenzung oder die allgemeine Geschwindigkeitsregel für Straße und Fahrzeugkategorie.

Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung.

71. Beginn einer Geschwindigkeitszone

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn einer Geschwindigkeitszone. Die angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nach den anwendbaren Zonenregeln im gesamten Bereich, bis die Zone endet oder eine andere Regel sie ersetzt.

Beginn einer Geschwindigkeitszone.

72. Beginn einer Umweltzone

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn einer Umweltzone. Die Zufahrt unterliegt den in der Zone geltenden Emissionsanforderungen und Ausnahmen. Welche Fahrzeugkategorien betroffen sind und welche Zufahrtsbedingungen gelten, richtet sich nach den örtlichen Regeln.

Beginn einer Umweltzone.

73. Ende der Umweltzone

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende der Umweltzone. Die mit der Zone verbundenen emissionsbezogenen Zufahrtsanforderungen enden an dieser Stelle. Andere Zufahrts- oder Umweltbeschränkungen können weiterhin gelten.

Ende der Umweltzone.

74. Hupen verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Hupen verboten ist. Die Hupe oder andere akustische Warneinrichtungen dürfen dort, wo das Verbot gilt, nicht benutzt werden, außer wenn eine örtliche Regel dies erlaubt oder verlangt.

Hupen verboten.

75. Ende des Hupverbots

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende des Hupverbots. Die durch das vorherige Hupverbot auferlegte Beschränkung endet an dieser Stelle. Ab hier gelten wieder die normalen Regeln für die Benutzung der Hupe.

Ende des Hupverbots.

76. Einfahrt verboten (Kontrollstelle)

Dieses Verkehrszeichen weist auf eine Kontrollstelle mit beschränkter Durchfahrt hin. Verkehrsteilnehmer dürfen die Kontrollstelle nur passieren, wenn sie nach den geltenden Regeln und Anweisungen dazu berechtigt sind.

Einfahrt verboten (Kontrollstelle).

77. Parken verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Parken verboten ist. Fahrzeuge dürfen im Geltungsbereich des Zeichens nicht geparkt werden, sofern keine Ausnahme gilt. Kurzes Halten zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen kann erlaubt sein, wenn die örtlichen Regeln dies zulassen.

Parken verboten.

78. Halten und Parken verboten

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Halten und Parken verboten sind. Fahrzeuge dürfen dort, wo die Beschränkung gilt, nicht freiwillig halten oder parken, außer wenn eine geltende Regel eine Ausnahme vorsieht oder das Halten durch die Verkehrslage erforderlich ist.

Halten und Parken verboten.

79. Beginn einer Parkverbotszone

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn einer Parkverbotszone. Das Parkverbot gilt nach den anwendbaren Zonenregeln im gesamten Bereich, bis die Zone endet oder eine andere Regel es ersetzt.

Beginn einer Parkverbotszone.

80. Ende der Parkverbotszone

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende der Parkverbotszone. Das zonale Parkverbot endet an dieser Stelle. Andere Parkbeschränkungen oder -bedingungen können weiterhin gelten.

Ende der Parkverbotszone.

81. Vorgeschriebene Fahrtrichtung im Kreisverkehr

Dieses Verkehrszeichen gibt die vorgeschriebene Fahrtrichtung im Kreisverkehr an. Der Verkehr muss in der durch die Pfeile angezeigten Richtung fahren. Das Zeichen regelt die Vorfahrt nicht selbst; beachten Sie die geltenden Vorfahrtzeichen, Ampeln und örtlichen Regeln.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung im Kreisverkehr.

82. Linksabbiegen vorgeschrieben

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Linksabbiegen an der vorausliegenden Kreuzung vorgeschrieben ist. Der Verkehr muss nach links abbiegen und darf weder geradeaus weiterfahren noch nach rechts abbiegen.

Linksabbiegen vorgeschrieben.

83. Links- oder Rechtsabbiegen vorgeschrieben

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Links- oder Rechtsabbiegen an der vorausliegenden Kreuzung vorgeschrieben ist. Der Verkehr darf nach links oder rechts abbiegen, aber nicht geradeaus weiterfahren.

Links- oder Rechtsabbiegen vorgeschrieben.

84. Rechtsabbiegen vorgeschrieben

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Rechtsabbiegen an der vorausliegenden Kreuzung vorgeschrieben ist. Der Verkehr muss nach rechts abbiegen und darf weder geradeaus weiterfahren noch nach links abbiegen.

Rechtsabbiegen vorgeschrieben.

85. Hindernis links passieren

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass der Verkehr ein Hindernis links passieren muss. Halten Sie sich links vom Hindernis und beachten Sie begleitende Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen.

Hindernis links passieren.

86. Hindernis links oder rechts passieren

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass der Verkehr ein Hindernis links oder rechts passieren muss. Benutzen Sie eine der zulässigen Seiten und beachten Sie die Straßenführung sowie begleitende Verkehrszeichen oder Markierungen.

Hindernis links oder rechts passieren.

87. Hindernis rechts passieren

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass der Verkehr ein Hindernis rechts passieren muss. Halten Sie sich rechts vom Hindernis und beachten Sie begleitende Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen.

Hindernis rechts passieren.

88. Geradeausfahren oder Linksabbiegen vorgeschrieben

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass der Verkehr geradeaus weiterfahren oder links abbiegen muss. Eine der angegebenen Richtungen muss gewählt werden; Rechtsabbiegen ist verboten.

Geradeausfahren oder Linksabbiegen vorgeschrieben.

89. Geradeausfahren oder Rechtsabbiegen vorgeschrieben

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass der Verkehr geradeaus weiterfahren oder rechts abbiegen muss. Eine der angegebenen Richtungen muss gewählt werden; Linksabbiegen ist verboten.

Geradeausfahren oder Rechtsabbiegen vorgeschrieben.

90. Links fahren vorgeschrieben

Dieses Verkehrszeichen gibt eine vorgeschriebene Fahrtrichtung nach links an. Der Verkehr muss am Zeichen nach links fahren und darf weder geradeaus noch nach rechts weiterfahren.

Links fahren vorgeschrieben.

91. Rechts fahren vorgeschrieben

Dieses Verkehrszeichen gibt eine vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts an. Der Verkehr muss am Zeichen nach rechts fahren und darf weder geradeaus noch nach links weiterfahren.

Rechts fahren vorgeschrieben.

92. Geradeausfahren vorgeschrieben

Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Geradeausfahren vorgeschrieben ist. Der Verkehr muss geradeaus weiterfahren und darf an der Stelle, für die das Zeichen gilt, weder links noch rechts abbiegen.

Geradeausfahren vorgeschrieben.

93. Vorgeschriebener Gehweg

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn eines vorgeschriebenen Gehwegs. Fußgänger müssen den gekennzeichneten Weg benutzen; andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nur benutzen, wenn dies durch Verkehrszeichen oder örtliche Regeln erlaubt ist.

Vorgeschriebener Gehweg.

94. Ende des vorgeschriebenen Gehwegs

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende des vorgeschriebenen Gehwegs. Die Benutzungspflicht endet an dieser Stelle. Fußgänger müssen entsprechend dem anschließenden Weg- oder Straßenverlauf und den örtlich geltenden Regeln weitergehen.

Ende des vorgeschriebenen Gehwegs.

95. Vorgeschriebener Radweg

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet einen vorgeschriebenen Radweg. Radfahrer müssen den gekennzeichneten Weg benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nur benutzen, wenn dies durch Verkehrszeichen oder örtliche Regeln erlaubt ist.

Vorgeschriebener Radweg.

96. Ende des vorgeschriebenen Radwegs

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende des vorgeschriebenen Radwegs. Die Benutzungspflicht endet an dieser Stelle. Radfahrer müssen entsprechend dem Straßenverlauf, weiteren Verkehrszeichen und den örtlich geltenden Regeln weiterfahren.

Ende des vorgeschriebenen Radwegs.

97. Vorgeschriebener Reitweg

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet einen vorgeschriebenen Reitweg. Reiter müssen den gekennzeichneten Weg benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nur benutzen, wenn dies durch Verkehrszeichen oder örtliche Regeln erlaubt ist.

Vorgeschriebener Reitweg.

98. Ende des vorgeschriebenen Reitwegs

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende des vorgeschriebenen Reitwegs. Die Benutzungspflicht endet an dieser Stelle. Reiter müssen entsprechend dem anschließenden Weg- oder Straßenverlauf und den örtlich geltenden Regeln weiterreiten.

Ende des vorgeschriebenen Reitwegs.

99. Vorgeschriebener Fahrstreifen für Lastwagen

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet einen vorgeschriebenen Fahrstreifen für Lastwagen. Lastwagen müssen den gekennzeichneten Fahrstreifen benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nur benutzen, wenn dies durch Verkehrszeichen oder örtliche Regeln erlaubt ist.

Vorgeschriebener Fahrstreifen für Lastwagen.

100. Ende des vorgeschriebenen Lastwagenfahrstreifens

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende des vorgeschriebenen Fahrstreifens für Lastwagen. Die Benutzungspflicht für Lastwagen endet an dieser Stelle. Fahren Sie entsprechend den Fahrbahnmarkierungen, weiteren Verkehrszeichen und den örtlich geltenden Regeln weiter.

Ende des vorgeschriebenen Lastwagenfahrstreifens.