AmpelnDänemark
15. Ampeln
Ampeln regeln mit farbigen Lichtzeichen, Pfeilen oder Symbolen, wann Verkehrsteilnehmer fahren dürfen, sich auf das Anhalten vorbereiten müssen oder stehen bleiben müssen. Getrennte Signale können für bestimmte Richtungen, Fahrstreifen, Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs gelten.
Grünes Licht erlaubt die Fahrt nur, wenn der Weg frei und die Bewegung ansonsten zulässig ist. Verkehrsteilnehmer müssen weiterhin Vorfahrtsregeln, Abbiegeverbote, Fahrbahnmarkierungen und Anweisungen befugter Verkehrsregler beachten.
Was muss ein Fahrer bei roten, gelben und grünen Signalen in Dänemark tun?
Rot bedeutet Halt an der geltenden Linie. Gelb kündigt grundsätzlich den Signalwechsel an und verlangt Halt, soweit sicher möglich; beschleunigen Sie nicht noch schnell. Grün erlaubt Fahrt nur bei freiem Weg. Beachten Sie örtliche Pfeil-, Blinksignal- und Haltlinienregeln.
🔗 retsinformation.dk • Dänemark, Zeichenverordnung 425/2023, §§ 65-66, X11-X16
Darf man an einer roten Ampel in Dänemark abbiegen?
Ein Auto muss bei Rot anhalten und auf Grün für seine Fahrbewegung warten. Ein gesonderter grüner Richtungspfeil erlaubt nur die angezeigte Bewegung. Eine angezeigte Ausnahme für eine bestimmte Verkehrsteilnehmergruppe gilt nur für diese; sie ist keine allgemeine Erlaubnis für Autos zum Abbiegen bei Rot.
🔗 retsinformation.dk • Dänemark, Zeichenverordnung 425/2023, §§ 65-66, X11-X16
Kann Grün die Pflicht zum Vorranggewähren gegenüber Fußgängern in Dänemark aufheben?
Nein. Grün garantiert keine freie Kreuzung. Achten Sie auf bereits überquerende Personen, Fahrzeuge beim Abschluss ihrer Bewegung und gesonderte Fußgänger-, Fahrrad- oder Abbiegesignale. Fahren Sie nicht ein, wenn Sie die Kreuzung nicht sicher räumen können.
🔗 retsinformation.dk • Dänemark, Straßenverkehrsgesetz §§ 10(4),(7),27(5)-(6)

Verkehrsregeln
Dänemark