1. Öffentliches Eigentum
Öffentliches Eigentum bezeichnet Land, Gebäude, Infrastruktur und Vermögenswerte, die sich im Besitz und in der Verwaltung der öffentlichen Hand (Gemeinde, Staat oder Bund) befinden und dem Nutzen aller dienen. Die Finanzierung erfolgt durch Steuergelder und die Nutzung steht der Allgemeinheit zu.
- Befolge Gesetze und Vorschriften (z.B. kein Müll wegwerfen, keine Sachbeschädigung oder illegales Parken).
- Nutzen Sie öffentliche Räume verantwortungsvoll und respektvoll.
- Halten Sie öffentliche Bereiche sauber und für alle zugänglich.
- Beispiele für öffentliches Eigentum:
- Straßen & Autobahnen – Straßen, Brücken, Tunnel.
- Behördengebäude – Rathäuser, Gerichte, Polizeistationen.
- Parks & Freizeiteinrichtungen – Öffentliche Parks, Spielplätze, Strände.
- ÖPNV-Einrichtungen – Busbahnhöfe, Bahnhöfe, Flughäfen.
- Bildungseinrichtungen – Öffentliche Schulen, Universitäten, Bibliotheken.
- Versorgungs- & Infrastruktur – Wasserversorgung, Straßenbeleuchtung, Gehwege.