Gemeinsamer Geh- und RadwegÖsterreich
9. Gemeinsamer Geh- und Radweg
Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist ein Weg oder Straßenteil, der von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam benutzt wird. Im Gegensatz zu Anlagen mit klar getrennten Bereichen bewegen sich die Nutzer eines gemeinsamen Weges grundsätzlich im selben Verkehrsraum.
Da sich die Nutzer mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten bewegen können, sollten sich Radfahrer Fußgängern vorsichtig nähern, ihre Geschwindigkeit anpassen und beim Vorbeifahren ausreichend Abstand halten. Zulässige Nutzer, Vorfahrtsregeln und mögliche Geschwindigkeitsbeschränkungen richten sich nach den örtlichen Verkehrszeichen und Vorschriften.
Wie heißt ein gemeinsam genutzter Geh- und Radweg in Österreich?
Der Begriff lautet Geh- und Radweg. Das Zeichen mit Fußgänger- und Fahrradsymbolen im gemeinsamen Feld bezeichnet die gemeinsame Nutzung. Bei Symbolen beiderseits einer Trennlinie werden dagegen getrennte Geh- und Radbereiche zugewiesen.
🔗 ris.bka.gv.at • Österreichisches RIS, StVO — §§ 2, 8a, 52(16–17a), 53(27–28), 68
Gemeinsamer Geh- und Radweg vorgeschrieben.
English • Traffic sign StVO § 52 Z 17a lit. a • Pedestrian and cycle path. These signs identify a pedestrian and cycle path: a) a path shared by pedestrians and cyclists, or b) a path where pedestrian and cycle traffic is segregated. On sign b), the symbols must reflect the actual arrangement, with pedestrians on the right and bicycles on the left or vice versa.
Deutsch • StVO § 52 Z 17a lit. a • GEH- UND RADWEG. Diese Zeichen zeigen einen Geh- und Radweg an, und zwar ein Zeichen nach a) einen für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam zu benützenden Geh- und Radweg und ein Zeichen nach b) einen Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, wobei die Symbole im Zeichen nach b) der tatsächlichen Verkehrsführung entsprechend anzuordnen sind (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt).
Quellen
🔗 Commons.wikimedia.org
🔗 Ris.bka.gv.at • StVO § 52 Z 17a lit. a
SVG source: 3247 • Public domain • Original revision 2006-08-27. Wikimedia original unmodified.
Müssen Radfahrer jeden österreichischen gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen?
Nein. Das runde Zeichen begründet normalerweise eine Benützungspflicht für gewöhnliche Fahrräder, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. Das quadratische Zeichen kennzeichnet eine Anlage ohne Rad-Benützungspflicht. Prüfen Sie Form und Gestaltung des tatsächlichen Zeichens.
🔗 ris.bka.gv.at • Österreichisches RIS, StVO — §§ 2, 8a, 52(16–17a), 53(27–28), 68
Wie müssen Radfahrer Fußgängern auf österreichischen Geh- und Radwegen begegnen?
Radfahrer dürfen Fußgänger nicht gefährden. Passen Sie die Fahrt den Menschen und dem verfügbaren Raum an. Bei getrennten Bereichen benutzen Sie den Radteil, statt beide Abschnitte als gemeinsame Fläche zu behandeln.
🔗 ris.bka.gv.at • Österreichisches RIS, StVO — §§ 2, 8a, 52(16–17a), 53(27–28), 68

Verkehrsregeln
Österreich