Ein Zusatzschild ist ein Verkehrsschild, das direkt unter einem anderen Schild angebracht ist, um zusätzliche Informationen zu geben oder klarzustellen, wie das Hauptschild zu verstehen ist. Es kann Bedingungen wie Entfernung, Zeiträume, betroffene Verkehrsteilnehmer, Richtungen oder besondere Umstände angeben. Zusatzschilder schaffen keine eigenen Regeln, sondern modifizieren, begrenzen oder erklären die Bedeutung des übergeordneten Schildes, damit Fahrer die Regel in dieser Situation korrekt anwenden können.

Für Fußgänger.

Für Menschen mit Behinderung.

Für Skifahrer.

Für Radfahrer.

Für Mofas.

Für Motorräder.

Für Pkw.

Für Anhänger.

Für Fahrgemeinschaften.

Für Traktoren.

Für Wohnwagen.

Für Freizeitfahrzeuge.

Für Lkw.

Für Lkw mit Anhänger.

Für Sattelschlepper.

Für Busse.

Für Straßenbahnen.

Für Flugzeuge.

Für Militärfahrzeuge.

Fährbenutzer erlaubt.

Nach rechts.

Tafel beginnt.

Tafel gilt.

Tafel endet.

Nach Rechtsabbiegen voraus.

... Meter voraus.

Nächste Tankstelle ... Kilometer voraus.

Für ... Kilometer.

Breite.

Kreuzungsform.

Parken zu den angegebenen Zeiten erlaubt.

Parken verboten/erlaubt zu den angegebenen Zeiten.

Ladestation.

Notruftelefon.

Radfahrer absteigen.

Wenn Lichtzeichen angezeigt werden.

Autoreisezug.

Eis.

Schusslärm.

Industriegebiet.
Ein Zusatzzeichen für Fußgänger ist eine Tafel, die unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um klarzustellen, dass die Aussage des Hauptschildes speziell für Fußgänger gilt.
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Das Zusatzschild für Menschen mit Behinderung ist eine Tafel, die unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regelung speziell für Personen mit Behinderung gilt. Es stellt klar, dass das Hauptschild nur für Menschen mit Behinderung gedacht ist, häufig mit entsprechendem amtlichem Nachweis.
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Das Zusatzzeichen für Skifahrer ist ein Schild, das unmittelbar unter einem Hauptverkehrsschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Aussage des Hauptschilds nur für Skifahrer gilt (z. B. auf einer Skipiste, Loipe oder einem Winterwanderweg). Es begrenzt oder konkretisiert die Geltung des Hauptschilds darauf, dass nur Skifahrer die Anweisung oder Warnung befolgen müssen.
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Das Zusatzschild für Radfahrende ist eine Tafel, die unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regel, Warnung oder Anweisung speziell für Radfahrende gilt. Es beschränkt die Gültigkeit des Hauptschildes ausschließlich auf Fahrradnutzende; andere Verkehrsteilnehmende sind nur betroffen, wenn dies gesondert angegeben wird. Beispiel: Durchfahrt verboten + für Radfahrende = Radfahrende dürfen nicht passieren, andere Verkehrsteilnehmer aber schon.
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Das Zusatzzeichen für Mopeds ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Anweisung, Beschränkung oder Warnung speziell für Mopeds gilt. Dieses Zusatzzeichen stellt sicher, dass nur Mopedfahrer vom Hauptschild betroffen sind und deren Regeln von denen für Fahrräder, Motorräder und Autos abgegrenzt werden.
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Das Zusatzzeichen für Motorräder ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regel, das Verbot oder die Warnung speziell für Motorräder gilt. Dieses Schild richtet sich an Motorradfahrer, um deren Verhalten zu regeln, vor bestimmten Gefahren zu warnen oder den Zugang in bestimmten Bereichen zu erlauben bzw. einzuschränken. Ein Motorrad ist ein zweirädriges Kraftfahrzeug (mit oder ohne Beiwagen) und unterscheidet sich rechtlich von: Mopeds, S-Pedelecs, Pkw oder Lkw.
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Das Zusatzschild für Pkw ist eine Tafel, die unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Anweisung, das Verbot oder die Warnung speziell für Pkw gilt. Ein Pkw meint in diesem Zusammenhang üblicherweise: Standard-Personenkraftwagen (Limousinen, Kombis, SUVs). Nicht eingeschlossen: Motorräder, Lkw, Busse, Mofas oder Fahrräder.
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Das Zusatzzeichen für Anhänger ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Anweisung, Beschränkung oder Warnung speziell für Anhänger gilt, unabhängig vom ziehenden Fahrzeug.
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Das Zusatzschild für Fahrgemeinschaften (oder für Fahrgemeinschaftsfahrzeuge) ist ein Verkehrszeichen, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regelung, die Spur oder das Parken speziell für Fahrgemeinschaftsfahrzeuge – das heißt Fahrzeuge mit mehreren Insassen – gilt.
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Das Zusatzzeichen für Traktoren ist ein Verkehrsschild, das unter einem Hauptschild angebracht wird, um anzuzeigen, dass die Regelung, Beschränkung oder Anweisung speziell für Traktoren gilt.
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